Zur Schutzbekleidung zählt unter anderem:
-
Augen und Gesicht durch Schutzschild mit vorschriftsgemäßem Filterein-
satz vor UV-Strahlen, Hitze und Funkenflug schützen.
-
Hinter dem Schutzschild eine vorschriftsgemäße Schutzbrille mit Seiten-
schutz tragen.
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Festes, auch bei Nässe isolierendes Schuhwerk tragen.
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Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend, Hitze-
schutz).
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Zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz vor Verletzungen
Gehörschutz tragen.
Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von den Geräten und dem
Schweißprozess fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der Nähe
-
diese über alle Gefahren (Blendgefahr durch Lichtbogen, Verletzungsgefahr
durch Funkenflug, gesundheitsschädlicher Schweißrauch, Lärmbelastung,
mögliche Gefährdung durch Netz- oder Schweißstrom, ...) unterrichten,
-
geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen oder
-
geeignete Schutzwände und -Vorhänge aufbauen.
Angaben zu
Geräuschemissi-
ons-Werten
Das Gerät erzeugt einen maximalen Schallleistungspegel <80dB(A) (ref. 1pW) bei
Leerlauf sowie in der Kühlungsphase nach Betrieb entsprechend dem maximal
zulässigem Arbeitspunkt bei Normlast gemäß EN 60974-1.
Ein arbeitsplatzbezogener Emissionswert kann beim Schweißen (und Schneiden)
nicht angegeben werden, da dieser verfahrens- und umgebungsbedingt ist. Er ist
abhängig von den verschiedensten Parametern wie beispielsweise Schweißverfah-
ren (MIG/MAG-, WIG-Schweißen), der angewählten Stromart (Gleichstrom,
Wechselstrom), dem Leistungsbereich, der Art des Schweißgutes, dem Reso-
nanzverhalten des Werkstückes, der Arbeitsplatzumgebung und weitere.
Gefahr durch
schädliche Gase
und Dämpfe
Beim Schweißen entstehender Rauch enthält gesundheitsschädliche Gase und
Dämpfe.
Schweißrauch enthält Substanzen, welche gemäß Monograph 118 der Internatio-
nal Agency for Research on Cancer Krebs auslösen.
Punktuelle Absaugung und Raumabsaugung anwenden.
Falls möglich, Schweißbrenner mit integrierter Absaugvorrichtung verwenden.
Kopf von entstehendem Schweißrauch und Gasen fernhalten.
Entstehenden Rauch sowie schädliche Gase
-
nicht einatmen
-
durch geeignete Mittel aus dem Arbeitsbereich absaugen.
Für ausreichend Frischluft-Zufuhr sorgen. Sicherstellen, dass eine
Durchlüftungsrate von mindestens 20 m³ / Stunde zu jeder Zeit gegeben ist.
Bei nicht ausreichender Belüftung einen Schweißhelm mit Luftzufuhr verwen-
den.
Besteht Unklarheit darüber, ob die Absaugleistung ausreicht, die gemessenen
Schadstoff-Emissionswerte mit den zulässigen Grenzwerten vergleichen.
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