n
Vor Einschalten der Anlage Nennspannung kontrollieren, um die
Übereinstimmung mit der örtlichen Versorgungsspannung zu über-
prüfen.
n
Es sind alle erforderlichen Maßnahmen dafür zu treffen, dass ein
Wiedereinschalten der Anlage nicht zur Gefährdung von Personal
oder Maschine führt.
n
Nothalt- und Sicherheitseinrichtungen müssen in allen Betriebsarten
der Anlage funktionsfähig sein. Dies gilt auch für außergewöhnliche
Beriebsumstände (z. B. bei Unterbrechung einer Kabelverbindung).
Das Rücksetzen dieser Einrichtungen darf nicht zu unkontrollierten
oder unzulässigen Anfahrvorgängen der Anlage führen.
n
Es ist dafür zu sorgen, dass die Anlage jederzeit gegen versehentli-
ches Einschalten gesichert ist.
n
Für die Ein- und Ausgabeeinrichtungen (einschließlich der Funktions-
tasten) sind angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um
für den Fall, dass kein Signal empfangen wird, unzulässige Betriebs-
zustände der Anlage zu verhindern.
n
Signalführende Kabel sind so zu verlegen, dass sie bei den Funkti-
onen der Anlage keine kapazitiven Störungen oder induktive bzw.
elektromagnetische Interferenzen hervorrufen.
n
Bei Niederspannungsstromkreisen sollte in der Stromversorgung
stets ein Masseanschluss vorhanden sein. Niederspannungsstromk-
reise sind abzusichern.
3.5 Sicherheitsüberprüfungen
Entsprechend BGV A3 (Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenos-
senschaft) sind Sicherheitsnormen für elektrische Anlagen sowie orts-
feste und bewegliche Anlagen und Betriebsmittel Pflicht. Entsprechend
diesen Vorschriften wurden vor Auslieferung der Anlage Sicherheitskon-
trollen durch Fritsch durchgeführt und dokumentiert.
Zur Untersuchung der elektrischen Sicherheit (eS) im Anschluss an die
Wartung sind zwei Normen zu verwenden:
n
VDE 0701 für Reparatur und Wartung. Nach den Bestimmungen der
VDE-0701 müssen im Anschluss an Reparatur-, Service- oder War-
tungsarbeiten die nach BGV A3 vorgeschriebenen fachmännischen
Prüfungen durchgeführt werden, sofern stromführende Teile der
Anlage betroffen waren. Darüber hinaus ist im Servicebericht zu ver-
merken, dass nur eine Grundwartung erfolgte und keine Sicherheits-
überprüfung nach BGV A3 durchgeführt wurde.
n
VDE 0702 für die Wiederholungsprüfung. Die Betreiber sind dafür
verantwortlich, dass die erforderlichen Prüfungen nach VDE 0702
einmal jährlich durch einen Fachmann durchgeführt werden. Diese
Überprüfung mit einer obligatorischen Prüfung mit verschiedenen
Informationen wird durch eine Plakette an der Anlage angezeigt. Die
Überprüfung der elektrischen Sicherheit nach VDE 0702 kann durch
qualifiziertes Wartungspersonal nur als Angebot an die Betreiber/
Bediener der Anlage durchgeführt werden.
Allgemeine Sicherheitshinweise
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