2.12 Batterieverordnung
Nach der „RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumula-
toren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der
Richtlinie 91/157/EWG“ und Artikel 1, §18 und Artikel 2 des deutschen
Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung
für Batterien und Akkumulatoren (BattG) vom 25.06.2009 sind wir als
Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes
hinzuweisen:
Das von uns vertriebene Produkt EasyGTM enthält eine (einmal entlad-
bare) Lithium-Batterie Typ AA, 1,5V.
Wenn die Batterie leer ist, darf diese nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Möglicherweise enthalten Altbatterien Schadstoffe, die Schäden an
Gesundheit und Umwelt verursachen können. Geben Sie bitte die Batte-
rien an den kommunalen Recyclingstellen/Sammelstellen ab. Bitte
werfen Sie nur entladene/leere Batterien in die dafür vorgesehenen
Behälter. Bei Lithium-Batterien kleben Sie vorher die Pole ab.
Alle Akkus und Batterien werden wiederverwertet. So lassen sich wert-
volle Rohstoffe wie Zink, Eisen und Nickel wieder gewinnen. Batteriere-
cycling ist eine der leichtesten Umweltschutzübung. Das durchgestri-
chene Mülltonnensymbol bedeutet, dass Akkus und Batterien nicht im
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Selbstverständlich können Sie entladene Batterien - ausreichend fran-
kiert - auch per Post zurücksenden an:
Fritsch GmbH
Mahlen und Messen
Industriestraße 8
D-55743 Idar-Oberstein
Informationen zum Ausbau der Batterie siehe
Batteriewechsel“ auf Seite 12.
EASY GTM - Gasdruck und Temperatur-Mess-System
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