Es sollte bedacht werden, dass es sich bei einer Sattelkupplung um
eine sicherheitskritische Vorrichtung handelt, die als solche behandelt
werden muss.
Geeignete vorbeugende Wartung, Inspektion und Schmierung sind für
eine lange, sichere und störungsfreie Nutzungsdauer unabdingbar.
Bitte beachten Sie die geltenden Sicherheitsvorschriften für den Umgang
mit Sattelkupplungen, Zugmaschinen und Sattelanhängern. Diese
Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land.
1.1 Bedienung
• Der Umgang mit Sattelkupplungen ist nur autorisierten
Personen gestattet.
• Sattelkupplungen und Aufliegerplatten nicht verwenden, wenn
Anzeichen für technische Probleme vorliegen.
• Die Aufliegerplatte muss größer als der Auflagebereich der
Sattelkupplung sein.
• Scharfe Kanten und Grate an der Aufliegerplatte müssen
entfernt werden, um Beschädigungen der Kupplungsplatte
der Sattelkupplung oder der Gleitplatten, falls eingebaut,
zu verhindern.
• Beim Ankuppeln eines Sattelanhängers sicherstellen, dass alle
Sicherheitsvorschriften zu Gesundheitsschutz und Sicherheit am
Arbeitsplatz befolgt werden. Sattelanhänger nur auf festem,
ebenem Untergrund ankuppeln.
• Im Idealfall sollte die Aufliegerplatte etwas niedriger als die
Kupplungsplatte sitzen, allerdings um nicht mehr als 50 mm.
• Sicherstellen, dass der Verschlussmechanismus korrekt
eingegriffen hat, ehe jede Fahrt angetreten wird. Die
Zugmaschine darf nur bewegt werden, wenn der
Verschlussmechanismus eingegriffen hat und gesichert ist,
selbst bei Fahrten ohne Sattelanhänger.
1.2 Montage
• Vor Montage einer Sattelkupplung an eine Zugmaschine ist
Folgendes zu berücksichtigen:-
✱
Aktuell geltende Gesetzgebung
✱
Fahrzeugmontagevorschriften des
Originalausrüstungs-herstellers
✱
Fahrzeugspezifische Montagenleitungen von Fontaine
• Die Montage darf nur von zugelassenen Spezialbetrieben
durchgeführt werden.
• Montagebereiche sind vom Hersteller der Zugmaschine
festgelegt und dürfen nicht verändert werden.
• In allen Fällen sind die Bauteile einer Sattelkupplung unter
Nutzung der Montagebohrungen wie bei Auslieferung
zu montieren.
Die Sattelkupplung muss dergestalt an der Zugmaschine
angebaut werden, dass den Vorschriften in Anhang VII der
Richtlinie 94/20/EG entsprochen wird. Möglicherweise muss auch
den Zulassungsvorschriften des betreffenden Landes entsprochen
werden.
1.3 Wartung
• Für Wartungsarbeiten nur vorgeschriebene Schmiermittel
verwenden.
• Wartungsarbeiten dürfen nur von geschultem Personal
durchgeführt werden.
• Nur Original-Erstausrüstungsteile verwenden.
Montage- und Betriebsanleitung Sattelkupplung 3000
2
S I C H E R H E I T S I N F O R M A T I O N E N
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