00100653.DOC, Version 1.0
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Der Aufbau des Geräts entspricht der Schutzklasse III. Das Gerät darf nur mit dem mitgelieferten Netzteil
aufgeladen werden. Den Netzstecker immer als letztes einstecken. Der Netzstecker muss dabei gewaltfrei
eingesetzt werden. Achten Sie auf einen festen Sitz des Netzsteckers.
Das Gerät darf nicht in Betrieb genommen werden, nachdem es von einem kalten in einen warmen Raum
gebracht wurde. Das dabei entstehende Kondenswasser kann unter Umständen Ihr Gerät zerstören. Lassen
Sie das Gerät solange ausgeschaltet, bis es Zimmertemperatur erreicht hat!
GESUNDHEITSRISIKO!
Blicken Sie niemals direkt in die Lichtquelle, da bei empfindlichen Menschen u. U.
epileptische Anfälle ausgelöst werden können (gilt besonders für Epileptiker)!
Beachten Sie bitte, dass Schäden, die durch manuelle Veränderungen an diesem Gerät verursacht werden,
nicht unter den Garantieanspruch fallen.
Kinder und Laien vom Gerät fern halten!
Hinweise zu Akkus und Batterien
Die angegebene Akkulaufzeit hängt stark vom Betriebsmodus und der Umgebungstemperatur ab. Bei Kälte
reduziert sich die Laufzeit deutlich. Laden Sie den Akku vor dem ersten Einsatz vollständig auf.
Akkumulatoren und Batterien sind Sondermüll und müssen als solche entsorgt werden. Soll das Gerät
entsorgt werden, muss zuerst der Akkumulator entnommen werden. Übergeben Sie das Gerät zur
umweltgerechten Entsorgung einem örtlichen Recyclingbetrieb. Leere Batterien können Sie fachgerecht im
Elektrofachhandel in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern entsorgen. Werfen Sie Akkus/Batterien
nicht in den Hausmüll!
Achten Sie beim Einlegen der Batterien auf die richtige Polung. Lassen Sie Batterien nicht offen
herumliegen, es besteht die Gefahr, dass diese von Kindern oder Haustieren verschluckt werden. Suchen
Sie im Falle eines Verschluckens sofort einen Arzt auf! Ausgelaufene oder beschädigte Batterien können bei
Berührung mit der Haut Verätzungen verursachen, benutzen Sie deshalb in diesem Fall geeignete
Schutzhandschuhe. Achten Sie darauf, dass die Batterien nicht kurzgeschlossen, nicht ins Feuer geworfen
und nicht aufgeladen werden können. Es besteht Explosionsgefahr.
Der enthaltene Li-Ionen-Akku unterliegt den Anforderungen des Gefahrgutrechts. Der Akku kann durch den
Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert werden. Beim Versand durch Dritte (z. B.:
Lufttransport oder Spedition) sind besondere Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung zu
beachten. Hier muss bei der Vorbereitung des Versandstücks ein Gefahrgutexperte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und
verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte beachten Sie auch
eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.
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