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2.
Das Kochfeld muss unbedingt ordnungsgemäß belüftet werden. Der Lufteinlass
(A) und Luftauslass (B) darf in keiner Weise blockiert sein. Das Gerät muss sich
immer im ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die obere Abschlusskante des
Einbaumöbels (C) darf nicht direkt an die Einbauöffnung anschließen (1).
Bringen Sie die Abschlusskante versetzt an (2) oder schrägen Sie die
Abschlusskante ab (3).
A
Lufteinlass
B
Luftauslass
WARNUNG!
Der Sicherheitsabstand zwischen dem Kochfeld und
einem sich darüber befindenden Hängeschrank muss mindestens 76 cm
betragen.
Mindestabstand zu einem Hängeschrank
760 mm
Mindestfreiraum unterhalb des Kochfelds
50 mm
Mindestabstand zur Wand
20 mm
Lufteinlass (min.)
20 mm
Luftauslass (min.)
5 mm