em@x
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8. Garantiebedingungen
Der Hersteller leistet
dem Verbraucher
für die Dauer von 24 Monaten, gerechnet
vom Tag des Kaufes Garantie für einwandfreies Material und fehlerfreie Fertigung.
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen
Gewährleistungs
rechte zu, die der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem er
das Gerät erworben hat. Diese werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Der Garantieanspruch ist vom Käufer durch Vorlage des Kaufbelegs mit Kauf-
und/oder Lieferdatum nachzuweisen und uns oder unserem Kundendienst
unverzüglich
nach Feststellung
und
innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung
an den Erstendabnehmer zu melden.
Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder
Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Ersetzte Teile oder ausgetauschte
Geräte gehen in unser Eigentum über.
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
1.
zerbrechliche Teile wie z.B. Kunststoff oder Glas bzw. Glühlampen;
2.
geringfügige Abweichungen der em@x -Produkte von der Soll-Beschaffenheit,
die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
3.
Schäden infolge Betriebs- und Bedienungsfehler,
4.
Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;
5.
Schäden am Produkt, die durch nicht fachgerechte Installation oder Transport
verursacht wurden;
6.
Schäden infolge nicht haushaltsüblicher Nutzung;
7.
Schäden, die außerhalb des Geräts durch ein em@x -Produkt entstanden sind -
soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist.
Die Gültigkeit der Garantie endet bei:
1.
Nichtbeachten der Aufstell- und Bedienungsanleitung;
2.
Reparatur durch nicht fachkundige Personen;
3.
Schäden, verursacht durch den Verkäufer, Installateur oder dritte Personen;
4.
unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
5.
mangelnde oder fehlerhafte Wartung;
6.
Geräten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet werden;
7.
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber
nicht abschließend bei Brand oder Explosion.
8.
Verwendung des Geräts zur gewerblichen Nutzung.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Der räumliche Geltungsbereich der