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Instandhaltung
Instandhaltungsintervalle
Das Gerät sollte jährlich Inspektionen durch Fachleute
unterzogen werden.
z
Blei-Akku laden, nach jedem Einsatz, spätestens
nach dem Auslösen des Batteriealarms.
z
Wartung durch Fachleute - jährlich.
– Je nach sicherheitstechnischen Erwägungen, ver-
fahrenstechnischen Gegebenheiten und gerätetech-
nischen Erfordernissen ist die Länge der Inspekti-
onsintervalle auf den Einzelfall abzustimmen und
ggf. zu verkürzen.
– Für den Abschluss eines Servicevertrags sowie für
die Instandsetzungen wird der Service von Dräger
empfohlen.
Akkus wechseln
Nur die folgenden Typen dürfen verwendet werden:
– Akkupack, klein - Bestell-Nr. 83 20 644
– Akkupack, groß - Bestell-Nr. 83 20 646
z
Gerät ausschalten (siehe “Gerät ausschalten” auf
Seite 6).
z
Steckverbindung an Bodenplatte anbringen.
z
Gehäuseoberteil auf Gehäuseunterteil setzen
(Vorzugslage beachten).
z
Schrauben (M5 Zylinderkopfschraube mit In-
nensechskant) an der Gehäuseunterseite festziehen
(120 Ncm ±20 Ncm).
Akkus laden
HINWEIS
Für die verwendeten Gasmessgeräte gelten die In-
standhaltungsintervalle, die in der dazugehörigen Ge-
brauchsanweisung angegeben sind.
WARNUNG
Explosionsgefahr!
Austausch der Akkus nicht in explosionsgefährdeten
Bereichen! Akkus sind Teil der Ex-Zulassung.
z
Schrauben (M5 Zylin-
derkopfschraube mit
Innensechskant) an
der Gehäuseunterseite
lösen.
z
Gehäuseoberteil anhe-
ben und Steckverbin-
dung von Bodenplatte
lösen.
015331
12.eps
z
4x M5-Muttern lösen.
z
Verkabelung von Bo-
denplatte lösen.
z
Alten Akkublock gegen
neuen Akkublock aus-
tauschen.
z
Verkabelung an Bo-
denplatte stecken.
z
Richtigen Sitz des
O-Rings überprüfen.
z
4x M5-Muttern befesti-
gen.
HINWEIS
Nach Austausch des Akkublocks wird eine vollständige
Ladung empfohlen.
WARNUNG
Explosionsgefahr!
Verbrauchte Batterien/Akkus nicht ins Feuer werfen
und nicht gewaltsam öffnen.
Entsorgung der Batterien/Akkus entsprechend den na-
tionalen Regelungen.
WARNUNG
Explosionsgefahr!
Akkus nicht unter Tage oder in explosionsgefährdeten
Bereichen laden.
Die Ladegeräte sind nicht nach den Richtlinien für
Schlagwetter und Explosionsschutz gebaut.
VORSICHT
Umgang mit netzgespeister Ladeschale durch Im-
plantatträger nur, wenn Herzschrittmacher und aktive
Implantate die relevanten gesetzlichen Bestimmungen
erfüllen. Dräger garantiert nur Konformität mit der
Richtlinie 2004/108/EG.
HINWEIS
Die Sendespule der induktiven Ladeschale erzeugt ein
schwaches magnetisches Wechselfeld. Beim Betrieb
werden alle Anforderungen der gültigen Normen über
elektromagnetische Störungen eingehalten. Die ge-
setzlichen Anforderungen der Richtlinie 2004/108/EG
werden erfüllt.
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12.eps
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