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Der Kindersitz ist so ausgelegt, dass er für die gesamte maximale Verwendungszeit
von ca. 4 Jahren seine Eigenschaften erfüllt. Da jedoch in Fahrzeugen sehr große
Temperaturschwankungen und unvorhersehbare Belastungen auftreten können, ist
es notwendig, folgende Punkte zu beachten.
Am Ende der Produktlebensdauer des Kindersitzes ist eine sachgemäße
Entsorgung vorzunehmen. Die Abfallentsorgung kann kommunal unterschiedlich
geregelt sein. Um eine vorschriftsmäßige Entsorgung des Kindersitzes zu
gewährleisten, setzen Sie sich mit Ihrer kommunalen Abfallentsorgung bzw.
Verwaltung Ihres Wohnortes in Verbindung. Beachten Sie auf jeden Fall die
Entsorgungsbestimmungen Ihres Landes.
Sollten Sie einen Unfall gehabt haben, können am Kindersitz Beschädigungen
auftreten, welche nicht unbedingt offensichtlich erkennbar sind. In diesem
Fall muss der Kindersitz unbedingt vom Hersteller geprüft und gegebenenfalls
ausgetauscht werden.
VERHALTEN NACH EINEM UNFALL
PRODUKTLEBENSDAUER
ENTSORGUNG
• Wenn das Fahrzeug längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt ist, muss der
Kindersitz aus dem Fahrzeug entfernt oder mit einem hellen Tuch abgedeckt
werden.
• Prüfen Sie regelmäßig alle Kunststoff- und Metallteile des Sitzes auf
Beschädigung oder Veränderung von Form oder Farbe. Stellen Sie eine
Veränderung fest, ist der Kindersitz unbedingt zu entsorgen oder er muss vom
Hersteller geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.
• Veränderungen des Stoffes, insbesondere das Ausbleichen, sind nach jahrelanger
Verwendung in einem Fahrzeug normal und stellen keine Beeinträchtigung dar.