28
8.2
LAGERUNG VON JUL-MINERALLÖSUNG
Die JUL-Minerallösung darf nur im versiegelten Minerallösungsbehälter transportiert und gelagert wer-
den.
Die Lagertemperatur darf bei der JUL-Minerallösung nicht unter 5 °C und nicht über 25 °C liegen.
Nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Abfülldatum verliert die Lösung langsam an Wirkung.
9
GEWÄHRLEISTUNG UND WARTUNG
Um den Verfahrenserfolg auch nach der Inbetriebnahme auf viele Jahre sicherzustellen, ist eine regelmä-
ßige Inspektion und routinemäßige Wartung der Anlage unerlässlich.
Im Haustechnikbereich ist dies durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrags.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine gute Betriebsfunktion auch über die Gewährleistungszeit hi-
naus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen Wartungsarbeiten und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial,
Mineralstoffen, Verschleißmaterial usw. durch das Fachhandwerk oder den Werkskundendienst erfolgen.
9.1
INSPEKTION DURCH DEN BETREIBER ALLE ZWEI
MONATE (SICHTKONTROLLE)
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch zu erhalten, ist es erforderlich, dass eine Inspektion min-
destens alle zwei Monate erfolgt.
Der Betreiber kontolliert:
/
den Stand der Minerallösung.
Ggf. Wechsel des leeren Minerallösungsbehälters.
/
die Dichtigkeit des Dosiergeräts (Austritt von Wasser).
/
Beschädigungen des Dosiergeräts. Defekte Teile müssen durch den Kundendienst ersetzt werden.
/
Meldungen auf dem Display.
Die Angaben des Herstellers über Haltbarkeit und Lagerung der JUL-Minerallösung sind zu beachten.
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