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4. Prüfung auf das Vorhandensein von Kältemittel
Den Bereich vor und während der Arbeiten mit einem geeigneten Kältemitteldetektor überprüfen,
um zu gewährleisten, dass dem Techniker potenzielle Feuergefahren bekannt sind. Sicherstellen,
dass das verwendete Lecksuchgerät für entzündbare Kältemittel geeignet (d. h. funkenfrei,
ausreichend abgedichtet oder eigensicher) ist.
5. Vorhandensein eines Feuerlöschers
Wenn Heißarbeiten an der Kältemaschine oder zugehörigen Komponenten ausgeführt werden
sollen, muss ein geeignetes Feuerlöschgerät vorhanden sein. In der Nähe des Einfüllbereichs
muss ein Feuerlöscher (Pulver oder CO
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) vorhanden sein.
6. Keine Zündquellen
Keine Person, die Arbeiten an einem Kühlsystem durchführt, bei denen Rohrleitungen freigelegt
werden, die entzündbare Kältemittel enthalten oder enthalten haben, darf Zündquellen so
verwenden, dass ein Brand- und Explosionsrisiko entsteht. Alle potenziellen Zündquellen, wozu
auch das Rauchen gehört, müssen sich in ausreichender Entfernung zu dem Ort befinden,
an dem Installations-, Reparatur-, Ausbau- und Entsorgungsarbeiten durchgeführt werden,
wenn die Gefahr besteht, dass entzündbares Kältemittel in die Umgebung entweicht. Vor
Arbeitsbeginn den Bereich um das Gerät untersuchen, um sicherzustellen, dass keine Brand-
oder Zündgefahren bestehen. Es müssen Rauchverbotsschilder angebracht werden.
7. Belüfteter Bereich
Wenn das System geöffnet wird oder Heißarbeiten durchgeführt werden, muss sich der
Arbeitsbereich im Freien befinden oder ausreichend belüftet sein. Während der Arbeiten ist ein
gewisser Belüftungsgrad aufrechtzuerhalten. Durch die Belüftung soll etwaiges freigesetztes
Kältemittel verteilt und vorzugsweise ins Freie abgeleitet werden.
8. Überprüfung der Kältemaschine
Beim Austausch elektrischer Bauteile darauf achten, dass diese für den betreffenden Zweck
geeignet sind und den angegebenen technischen Daten entsprechen. Die Wartungs- und
Serviceanweisungen des Herstellers stets befolgen. Im Zweifelsfall die technische Abteilung des
Herstellers kontaktieren. Anlagen, die entzündbare Kältemittel enthalten, sind im Hinblick auf
folgende Aspekte zu überprüfen:
• Die Kältemittelmenge muss im Hinblick auf die Größe des Raums, in dem die Kältemittel
führenden Komponenten montiert sind, angemessen sein.
• Die Belüftungsanlage und die Auslässe müssen ordnungsgemäß funktionieren und dürfen
nicht verstopft sein.
• Wenn ein indirekter Kältemittelkreislauf verwendet wird, muss überprüft werden, ob in den
Sekundärkreisläufen Kältemittel vorhanden ist. Die Kennzeichnungen und Schilder am Gerät
müssen sichtbar und lesbar sein.
• Nicht lesbare Kennzeichnungen und Schilder unverzüglich erneuern.
• Rohrleitungen oder Bauteile, die Kältemittel enthalten, an einem Ort montieren, an dem sie
voraus sichtlich nicht mit korrosiven Stoffen in Kontakt kommen, sofern die Bauteile nicht aus
Materialien bestehen, die korrosionsbeständig oder ausreichend gegen Korrosion geschützt sind.