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2016
Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
Das Anschlagmittel darf nicht zum Heben von Lasten benutzt werden.
Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
Die Benutzung des Anschlagmittels zum Transport von Personen ist verboten.
Es dürfen nur Geräte, die mit Haken mit Sicherheitsbügeln ausgerüstet sind, in die Zugöse
gehängt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Haken nicht zu groß dimensioniert ist.
Die Öse muss mittig im Hakengrund liegen und der Haken muss in der Öse frei beweglich
sein.
Es darf nicht mehr als ein Seil/Kabel oder eine Stange gleichzeitig gegriffen werden.
M
ONTAGE
ACHTUNG: Das Gerät darf nur zum Hantieren von nichtummantelten Drahtseilen (auch
nichtummantelten Kabeln) und Metallstangen aller Art eingesetzt werden.
Durch Drücken der Zugöse gegen die Federvorspannung in Richtung des festgehaltenen
Klemmenkörpers wird das Anschlagmittel geöffnet. In dem Zustand kann es auf das gradlinig
ausliegende oder gespannte Drahtseil/Kabel oder die Metallstange geklemmt werden. Durch
Nachlassen des auf die Zugöse ausgeübten Druckes schließen sich die Klemmbacken, die
Zugöse wird zurück gezogen und die Federvorspannung sorgt dafür, dass das Anschlagmittel
auch ohne Zugbelastung auf dem Material hält.
ACHTUNG: Nach dem Einlegen des Materials seine Lage kontrollieren. Es muss auf
ganzer Länge der Klemmbacken mittig in der Führungsrille liegen.
Durch Befestigen eines Zugseils mit Sicherheitshaken an der Zugöse kann das Material
gezogen/gespannt werden. Nach Beenden des Arbeitsvorgangs kann das Zugseil von der
Zugöse genommen werden. Durch erneutes Zusammendrücken der Zugöse in Richtung
Klemmenkörper werden die Klemmbacken des Anschlagmittels geöffnet und das Material wird
wieder freigegeben
P
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
I
NBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und nach grundlegenden
Änderungen ist das Produkt einschließlich der Tragkonstruktion einer Prüfung durch eine
befähigte Person* zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im Wesentlichen aus einer Sicht-
und Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass sich das Hebezeug in
einem sicheren Zustand befindet, ordnungsgemäß aufgestellt und betriebsbereit ist und
gegebenenfalls Mängel bzw. Schäden festgestellt und behoben werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die Wartungsmonteure des Herstellers oder Lieferanten
angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch entsprechend ausgebildetes
Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
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