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– Die Geräte sind während des Anschlusses, der Inbe-
triebnahme und des Betriebs vor Feuchtigkeit und
Verunreinigung zu schützen. Insbesondere sind die
Ein- und Austrittsfenster für das Lichtband sauber zu
halten.
– Die Geräte sind dauerhaft vor mechanischen Einwir-
kungen z. B. Stößen und Vibrationen zu schützen.
– Der Hersteller haftet nicht für Schäden aus fehlerhafter
Benutzung. Die Garantie des Herstellers erlischt, wenn
ein Gerät geöffnet wird.
– Setzen Sie das Light Array außer Betrieb, falls nicht
behebbare Fehler auftreten.
2.4
Bedeutung der Warnhinweise
Beachten Sie unbedingt die Warnhinweise in dieser Anlei-
tung und die beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung
von Gefahren.
Die verwendeten Warnhinweise enthalten verschiedene
Signalwörter und sind nach folgendem Schema aufgebaut:
ACHTUNG
Kennzeichnet eine Gefahr, die zur
Beschädigung
oder
Zerstörung des Produkts
führen kann.
GEFAHR
Das allgemeine Warnsymbol in Verbindung mit dem
Signalwort GEFAHR kennzeichnet eine Gefahr, die unmit-
telbar zum
Tod
oder zu
schweren
Verletzungen
führt.
2.5
Entsorgung
Dieses Produkt fällt unter die WEEE-Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(waste electrical and electronic equipment).
Entsorgen Sie das Produkt fachgerecht und nicht als Teil
des regulären Abfallstroms. Dabei sind die Vorschriften des
jeweiligen Landes zu beachten. Auskünfte erteilen die
nationalen Behörden.
2.1
Funktionsüberblick
– Paralleles LASER-Lichtband mit einer aktiven Breite
von 50 mm
– CCD-Technik zur gleichzeitigen Erkennung mehrerer
Kanten
– Einsetzbar auch bei großen Sender-Empfänger-Ab-
ständen (empfohlener Maximalabstand: 2 m)
– Datenausgabe ausschließlich über IO-Link
– Zwei unabhängig von einander nutzbare Analog-Mess-
modi
– Einsetzbar als präzise Bahnkantensteuerung
– Gleichzeitige Ausgabe von Durchmesser und Position
von Objekten möglich
– Unterscheidung von bis zu 6 verschiedenen Objekten
– Zählen der Objekte im Lichtband
– Im Empfängergehäuse integriertes grafisches Display
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die
Installation
und die
Inbetriebnahme
darf nur durch
geschulte Fachkräfte mit grundlegenden elektrischen
Kenntnissen erfolgen.
Eine
geschulte Fachkraft
ist, wer aufgrund seiner fachli-
chen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen
sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefah-
ren erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen
kann.
Der
Betreiber
hat die Verantwortung, dass die örtlich
geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere muss der Betreiber Maßnahmen treffen,
dass bei einem Defekt des Light Array keine Gefahren für
Personen und Sachen entstehen können.
Bei Defekten und nicht behebbaren Störungen des Light
Array ist dieses außer Betrieb zu nehmen und gegen
unbefugte Benutzung zu sichern.
2.3
Sicherheitshinweise
– Lesen Sie diese Bedienungsanleitung vor der Inbetrieb-
nahme der Geräte sorgfältig durch.
– Diese Geräte sind keine Sicherheitskomponenten
gemäß der EU-Maschinenrichtlinie. Sie dürfen nicht
eingesetzt werden, wenn die Sicherheit von Personen
oder Maschinen von der Gerätefunktion abhängt.
– Die Unfallverhütungsvorschriften und örtlich geltende
gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten.
– Montage, Anschluss und Inbetriebnahme darf nur
durch Fachpersonal erfolgen. Die Technischen Daten
sind zu beachten!
– Nicht direkt in die Lichtquelle blicken – Gefahr von
Blendung und Irritation! Montieren Sie den Sensor so,
dass kein direkter Blick in die Lichtquelle möglich ist.
– LASER Klasse I nach DIN EN 60825-1
– Nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwenden!
Gefahr der Zündung!
2
Sicherheit
BLA 50A-002-S4
Balluff Light Array
BLA 50A-002-S4