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Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Maschine
und deren Funktion sowie Schäden an der Umgebung hervorrufen kann, ist das
Wort
eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z. B.
- Drehrichtungspfeil
- Kennzeichen für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten
werden.
2.2
Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die ent-
sprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen.
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals
müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal
nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterwei-
sen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch
den Hersteller/Lieferanten erfolgen.
Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der
Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche
führen. Im Einzelnen kann Nichtbeachtung
beispielsweise
folgende
Gefährdungen nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
- Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
- Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und
chemische Einwirkungen
- Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
- Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die be-
stehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle
interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu
beachten.
2.5
Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile
bauseitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z. B. Kupplung) darf bei sich in
Betrieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z. B. explosiv,
giftig, heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen
und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z. B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energiever-
sorgungsunternehmen).
Es ist auf eine ordnungsgemäße Nutzung durch die Badegäste zu achten.
Bei anderer Nutzung oder vom Hersteller nicht genehmigten Umbauten erlischt
jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch.
Es ist darauf zu achten, dass die Wassertemperatur 40°C nicht übersteigt!
ACHTUNG