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Werks oder als auf dem früheren Werk „basierendes“ Werk bezeichnet.
Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Pro
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gramm basierendes Werk.
Ein Werk zu „propagieren“ bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man, wenn
unerlaubt begangen, wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Ve
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rantwortung gezogen würde, ausgenommen das Ausführen auf einem Computer oder das Modi
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fizieren einer privaten Kopie. Unter das Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit
oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und in manchen Staaten noch weitere
Tätigkeiten.
Ein Werk zu „übertragen“ bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das
Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer über ein Com
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puter-Netzwerk ohne Übergabe einer Kopie ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise“ in dem Umfang,
daß sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemes
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senen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, daß keine Garantie für das Werk
besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), daß Lizenznehmer das
Werk gemäß dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht
bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Op
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tionen anzeigt, zum Beispiel ein Menü, dann erfüllt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste
dieses Kriterium.
1. Quelltext
Der „Quelltext“ eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen vor
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zugsweise verwendet wird. „Objekt-Code“ bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.
Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard
eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle von Schnittstellen, die für eine
spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in
dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebräuchlich ist.
Die „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als
Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehört, aber selbst
nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschließlich dazu dient, das Werk zusammen mit der
Hauptkomponente benutzen zu können oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die
eine Implementation als Quelltext öffentlich erhältlich ist. Eine „Hauptkomponente“ bezeichnet in
diesem Zusammenhang eine größere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersys
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tem usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausführbare Werk
läuft, oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des für die
Ausführung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.
Der „korrespondierende Quelltext“ eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den voll
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