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Deutsch
11. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE
Richtlinie nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen
getrennt der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil
giftige und gefährliche Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt
nachhaltig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte am Ende ihrer
Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle oder an dafür eingerichtete,
öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückgeben. Einzelheiten dazu regelt das
jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung
oder/und der Verpackung weist auf diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art
der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung von Altgeräten leisten Sie einen
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
12. Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf
folgendes hinzuweisen: Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als
Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neu
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batterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager
(Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebilde
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ten Symbole haben folgende Bedeutung: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004
Masseprozent Blei, Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium,
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.