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Daten zur Berechnung der
Schornsteinabmessung nach DIN EN
13384 bzw. 13384-2
Die Daten zur Berechnung der Schornsteinabmes-
sungen nach DIN EN 13384 bzw. 13384-2 finden Sie
auf dem Geräteblatt.
Aufstellung des Kaminofens und
Anschluss an den Schornstein
Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens schützt
diesen optimal gegen Beschädigung. Beim Trans-
port können jedoch trotzdem Schäden am Ofen oder
Zubehör entstanden sein. Bitte prüfen Sie daher
Ihren Kaminofen nach dem Auspacken auf Schäden
und Vollständigkeit! Melden Sie Mängel umgehend
Ihrem Ofenfachhändler!
Bemerkung: Lose oder aus der Verankerung
gerutschte Zugumlenkplatten o.ä. sind keine Mängel
Erste Inbetriebnahme Ihres Kamin-
ofens – S. 6).
Die Verpackung ihres Kaminofens ist weitgehend
umwelt-neutral. Das Holz der Verpackung ist nicht
oberflächenbehandelt und kann zerkleinert verheizt
werden. Der Karton und die Folien können problem-
los der kommunalen Reststoffverwertung zugeführt
werden.
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtü-
ren ist ein Anschluss an einen bereits mit anderen
Öfen und Herden belegten Schornstein möglich,
sofern die Schornsteinbemessung gemäß DIN EN
13384 bzw. 13384-2 dem nicht widerspricht.
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum
oder in einem Luftverbund ist für ausreichend Ver-
brennungsluftzufuhr zu sorgen.
Zum Anschluss an den Kamin sollte ein Rauchrohr
aus 2 mm dickem Stahlblech verwendet werden.
Das Rauchrohr muss sowohl mit dem Rauchgasstut-
zen als auch mit dem Schornstein fest und dicht ver-
bunden werden. Diese feste und dichte Verbindung
ist auch für die Rauchrohrelemente untereinander
zwingend notwendig. Es ist unbedingt darauf zu ach-
ten, dass das Rauchrohr nicht in den freien Quer-
schnitt des Schornsteines hineinragt. Zur Einführung
in den Schornstein wird die Verwendung eines Mau-
erfutters empfohlen.
Bei längerer Abgasrohrführung müssen waagrechte
Strecken und Verengungen vermieden werden; es
empfiehlt sich eine in Richtung Schornstein anstei-
gende Verrohrung. Bei geringem Kaminzug raten wir,
den Ofen über ein mindestens 1 m langes senkrech-
tes Rohrstück anzuschließen.
Grundsätzlich sind beim Anschluss der Rauchrohre
die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Beim
Anschluss an den Kamin über den oberen Rauch-
rohranschluss ist z.B. ein Abstand von 40 cm vom
Rauchrohr zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Die-
ser Mindestabstand kann auf 10 cm reduziert wer-
den, wenn das Rauchrohr mit einer mindestens 2 cm
starken Ummantelung mit einem nicht brennbaren
Dämmstoff versehen ist.
Der ordnungsgemäße Anschluss der Rauchrohre ist
in jedem Fall vom Bezirksschornsteinfegermeister
(Bezirkskaminkehrermeister) abzunehmen.
Sicherheitsabstände (Mindestabstände):
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grund-
sätzlich die behördlich angeordneten Brandschutz-
bestimmungen befolgt werden. Fragen Sie diesbe-
züglich Ihren Bezirksschornsteinfegermeister bzw.
Bezirkskaminkehrermeister.
Die Mindestentfernung von brennbaren oder tempe-
raturempfindlichen Materialien (z.B. Möbel, Tapete,
Holzverkleidung) bzw. von tragenden Wänden muss
folgendes eingehalten werden.
Die entsprechenden Abstände für Ihr Modell entneh-
men Sie bitte dem beiliegenden Geräteblatt, das
Bestandteil dieser Bedienungsanleitung ist.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fuß-
belägen muss das Gerät auf eine nicht brennbare
Bodenschutzplatte (z.B. Stahlblech, Glas) gestellt
werden. Bodenschutzplatten (Unterlagsplatten bzw.
U- Platten) führt Ihr Händler in seinem Zubehörpro-
gramm. Sie können diese im Bedarfsfall bei Ihrem
Ofenfachhändler bestellen.
Die Mindestabmaße/Sicherheitsabstände entneh-
men Sie bitte den Geräteblättern und Prüfgutachten
Betrieb des Kaminofens
Der Kaminofen darf nur von Erwachsenen beheizt
werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nie alleine
beim Kaminofen verweilen (lassen Sie den Kamino-
fen nicht längere Zeit ohne Aufsicht). Der Kaminofen
darf nur nach dieser Bedienungsanleitung benutzt
werden. Bitte beachten Sie die in Kapitel
meine Hinweise, Sicherheitshinweise – S. 5 darge-
stellten Sicherheitshinweise.
Zulässige Brennstoffe
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Der Ofen ist für raucharme Brennstoffe geeignet. Die
zur Verbrennung zugelassenen Brennstoffe sind auf
dem Geräteblatt aufgelistet.
Zulässige Brennstoffe sind Scheitholz mit einer
Länge von 30 cm und einem Durchmesser von
10 cm sowie Braunkohlebriketts.
Es darf nur luftgetrocknetes Scheitholz verwendet
werden, max.20% Wasser werden durch eine min-
destens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige Tro-
ckenzeit (Hartholz) erreicht.
Achtung! Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so
dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über
Nacht nicht möglich ist.
Achtung: Niemals Abfälle, wie Tapeten, Spanplatten-
reste, Kunststoffe oder getränktes Holz zum Heizen
verwenden!
ψОachtОn SiО lтndОrspОгiПischО VorschriПtОnέ
Einstellung der Verbrennungsluft-Regler
Die richtige Einstellung der Verbrennungsluft-Regler
Ihres Kaminofens finden Sie auf dem beigelegten
Geräteblatt. Bitte halten Sie sich an diese empfohle-
nen Einstellungen, somit können Sie die Heizenergie
des Brennstoffes optimal ausnützen, Brennstoff spa-
ren und die Umwelt schonen.
Erste Inbetriebnahme Ihres Kaminofens
Vor der ersten Inbetriebnahme sind eventuell vor-
handene Aufkleber zu entfernen sowie alle Zubehör-
teile aus dem Aschekasten bzw. dem Feuerraum zu
entnehmen, dies gilt auch für möglicherweise vor-
handene Transportsicherungen. Bei Modellen mit
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Kaminofen_2.book Seite 6 Mittwoch, 23. März 2016 10:35 10