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Einsatzbedingungen, Sorgfalt bei Pflege, Lagerung und kann daher nicht allgemeingültig definiert werden. Aus Chemiefasern (z.B.:
Polyamid, Polyester, Aramid,) hergestellte Produkte unterliegen auch ohne Benutzung einer gewissen Alterung, die insbesondere von
der Stärke der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen Umwelteinflüssen abhängig ist.
Maximale Lebensdauer 12 Jahre
Die maximale Lebensdauer der A.HABERKORN Kunststoff- und Textilprodukte beträgt bei optimaler Lagerung und ohne Benutzung 12
Jahre ab dem Herstellungsdatum.
Maximale Gebrauchsdauer 10 Jahre
Die maximale Gebrauchsdauer bei gelegentlicher, sachgerechter Benutzung ohne erkennbaren Verschleiß und bei optimaler Lagerung
beträgt 10 Jahre ab dem Datum der ersten Benutzung.
Lagerdauer 2 Jahre
Die Lagerdauer vor der ersten Benützung ohne Reduzierung der maximalen Gebrauchsdauer beträgt 2 Jahre ab Herstellungsdatum.
Bei der Einhaltung aller Hinweise zur sicheren Umgangsweise und Lagerung können folgende
unverbindliche Angaben über die
Lebensdauer empfohlen
werden:
•
Intensive alltägliche Benutzung
– weniger als 1 Jahr
•
Regelmäßige ganzjährige Benutzung
– 1 Jahr bis 2 Jahre
•
Regelmäßige saisonale Benutzung
– 2 bis 3 Jahre
•
Gelegentliche Benutzung (einmal monatlich)
– 3 bis 4 Jahre
•
Sporadische Benutzung
– 5 bis
max. 7 Jahre
Metallbeschläge wie Schnallen, Karabiner
, etc. …:
Für Metallbeschläge ist die Lebensdauer grundsätzlich unbegrenzt, jedoch müssen Metallbeschläge gleichfalls einer Periodischen
Überprüfung unterzogen werden, welche sich auf Beschädigung, Verformung, Abnützung und Funktion erstreckt. Beim Einsatz von
unterschiedlichen Materialien an einem Produkt richtet sich die Verwendungsdauer nach den empfindlicheren Materialien.
Extreme Einsatzbedingungen können die Aussonderung eines Produkts nach einer einmaligen Anwendung erforderlich machen (Art und
Intensität der Benutzung, Anwendungsbereich, aggressive Umgebungen, scharfe Kanten, extreme Temperaturen, Chemikalien usw.).
Eine PSAgA ist auf jeden Fall auszuscheiden:
•
bei Beschädigungen von tragenden und für die Sicherheit wesentlichen Bestandteilen wie z. B. Gurtbänder und Nähte
(Risse, Einschnitte oder sonstiges)
•
bei Beschädigungen von Kunststoff- und/oder Metall-Beschlägen
•
bei Beanspruchung durch Absturz oder schwerer Belastung
•
nach Ablauf der Verwendungsdauer
•
wenn ein Produkt nicht mehr sicher oder zuverlässig erscheint
•
wenn das Produkt veraltet ist und nicht mehr den technischen Standards entspricht (Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen, der Normen und der technischen Vorschriften, Inkompatibilität mit anderen Ausrüstungen usw.)
•
wenn die Vor-/Gebrauchsgeschichte unbekannt oder unvollständig ist (Prüfbuch)
•
wenn die Kennzeichnung des Produktes nicht vorhanden, unleserlich ist oder fehlt (auch teilweise)
•
wenn die Gebrauchsanleitung/Prüfbuch des Produktes fehlt
(Da die Produkthistorie nicht nachvollzogen werden kann!)
•
Siehe auch unter Punkt: 2) Bestimmungen für den Gerätehalter
Ergab die Sichtprüfung durch den Anwender
,
Gerätehalter oder die Sachkundige Person Beanstandungen oder ist die PSA abgelaufen,
so ist diese auszuscheiden. Das Ausscheiden hat so zu erfolgen, dass eine Wiederverwendung bei Einsätzen mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann (z. B. durch Zerschneiden und Entsorgen der Gurte, Beschläge usw.).
Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. bei extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die erlaubte Verwendungsdauer. Die
Entscheidung über die Einsatzfähigkeit des Geräts obliegt immer der zuständigen SACHKUNDIGEN PERSON im Rahmen der
vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
4 Haftung (Ergänzt sich mit Pkt. Warnung)
Weder die A. A.HABERKORN & Co GmbH noch seine Vertriebspartner übernehmen die Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem
vorliegenden Produkt und die daraus resultierenden Personen- und/oder Sachschäden, insbesondere bei Missbrauch und/oder
Falschanwendungen. Die Verantwortung und das zu tragende Risiko tragen in allen Fällen die Benutzer.
5 Allgemeine Verwendungshinweise
Das Scharfkantenseil
„EDGER“ wurde zusätzlich zu allen erforderlichen Normen auf Kantenfestigkeit nach dem Anhang A der
prEN 354:2008 geprüft.
Dieses ist an dem Kantensymbol erkennbar und hat folgende Bedeutung:
Das Verbindungsmittel wurde für
die horizontale Anwendung mit einem Sturz über eine gratfreie 90° Stahlkante,
Radius 0,5 mm, erfolgreich geprüft (PPE-Directive
89/686/EEC
– CNB/P11.060, Kantentyp A). Insofern kann das
Verbindungsmittel in Kombination mit einem Falldämpfer bei ähnlichen Kanten wie z.B. gewalzte Stahlprofile oder
Holzbalken, eingesetzt werden. Zusätzlich zu der in der prEN354:2008 Anhang A definierten Kante, wurde das
Scharfkantenseil
„EDGER“ auch noch über eine gratfreie Stahlkante aus gezogenem Blankstahl, 90°, Radius
annähernd 0,0 mm geprüft. Eine Prüfung über eine scharfkantige Betonleiste wurde ebenfalls zusätzlich
durchgeführt.
a)
In Anlehnung an die PPE-Directive 89/686/EEC
– CNB/P/11.054 hat das Produkt „EDGER“ den Sturz über eine scharfe Kante
(Typ B) erfolgreich bestanden.
Definition scharfe Kante (Typ B) (PPE-Directive 89/686/EEC
– CNB/P/11.054):
Eine Stahlkante ohne Radius gefertigt aus einem
Vierkantstahlstab nach EN 10278:1999-12 (Material: C 45+C oder E335 GC (ST60) entsprechend EN 10025). Deswegen kann die
Ausrüstung an ähnlichen Kanten verwendet werden, z.B. bei Trapezblechen.
Folgende Punkte sollten wohlüberlegt werden, wenn die Ausrüstung in horizontaler oder diagonaler Anordnung verwendet werden
soll und das Risiko eines Absturzes aus einer Höhe besteht:
1. Wenn durch eine Risiko-Beurteilung hervorgeht das die Kante als „sehr scharf“ und/oder „scharfe Schnittgarte“
aufweist
(wie z.B. ähnlich an gebrochenem Glas):
•
Sollten
vor
dem
Arbeitsbeginn
geeignete
Maßnahmen
getroffen
werden
um
einen
Sturz
über
eine
solche
Kante
zu
verhindern
bzw. zu vermeiden. Oder-
•
Sollte vor dem Arbeitsbeginn ein geeigneter Kantenschutz angebracht werden. (den Kantenschutz in ausreichender
Länge/Größe über den gesamten Arbeitsraum/Kante fixieren
– darf nicht verrutschen oder hinunterfallen, etc. …)