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SICHERHEIT
ZIPPER MASCHINEN GmbH www.Zipper-Maschinen.at
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ZI-KSS1945
5
SICHERHEIT
5.1
Bestimmungsmäßige Verwendung
Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst benutzen! Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen lassen!
Es ist generell untersagt, sicherheitstechnische Ausrüstungen der Maschine zu ändern oder unwirksam
zu machen!
Die Maschine ist ausschließlich für folgende Tätigkeiten bestimmt:
Befestigung von Maschinen wie z.B..: Kappsägen und Kappzug-Sägen für die Holzbearbeitung.
Für eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung und daraus resultierende
Sachschäden oder Verletzungen übernimmt ZIPPER-MASCHINEN keine Verantwortung oder
Garantieleistung.
W A R N U N G
Die maximal zulässige Gewichtsbelastung von 150 kg darf
nie überschritten werden.
HÖCHSTE VERLETZUNGSGEFAHR!
Arbeitsbedingungen
Die Maschine ist für die Arbeit unter folgenden Bedingungen bestimmt:
Feuchtigkeit
max. 70%
Temperatur
von +5°С bis +40°С
Die Maschine ist nicht für den Betrieb unter explosionsgefährlichen Bedingungen bestimmt.
5.2
Unzulässige Verwendung
Der Betrieb der Maschine unter Bedingungen außerhalb der in dieser Anleitung angegebenen
Grenzen ist nicht zulässig.
Unzulässig ist der Betrieb der Maschine mit Werkstoffen, die nicht ausdrücklich in diesem
Handbuch angeführt werden.
Unzulässig ist der Gebrauch von Werkzeugen, die nicht für den Gebrauch mit der Maschine
geeignet sind.
Etwaige Änderungen in der Konstruktion der Maschine sind unzulässig.
Der Betrieb der Maschine auf eine Art und Weise bzw. zu Zwecken, die den Anweisungen dieser
Bedienungsanleitung nicht zu 100% entspricht, ist untersagt.
5.3
Sicherheitshinweise
Warnschilder und/oder Aufkleber an der Maschine, die unleserlich sind oder entfernt
wurden, sind umgehend zu erneuern!
Örtlich geltende Gesetze und Bestimmungen können das Mindestalter des Bedieners
festlegen und die Verwendung dieser Maschine einschränken!