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Deutsch
S-Pedelec: Technische Hinweise
Typgenehmigung und Geltungsbereich
Unsere S-Pedelecs wurden beim Kraftfahrt-Bundesamt einer Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 168/2013 unterzogen
und als Kraftfahrzeuge zugelassen. Dabei wurden bestimmte Bauteile spezifiziert, deren Verwendung an diesem Fahrzeug zulässig
ist. Wird das Fahrzeug nicht mit diesen spezifizierten oder - soweit auf der Folgeseite beschrieben - alternativ freigegebenen Bautei-
len betrieben, so verliert dessen Typgenehmigung die Gültigkeit.
Besonderheiten gewisser Bauteile des Kraftfahrzeugs S-Pedelec gegenüber herkömmlichen
Pedelec- / Fahrradanbauteilen
Einige Bauteile des S-Pedelecs erfüllen spezielle Anforderungen, die an ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B gestellt werden. Sie
unterscheiden sich zu herkömmlichen Pedelec- / Fahrrad Bauteilen. Dies ergibt sich aus Anforderungen aus der jeweiligen EU
Richtlinie bzw. Verordnung. In nicht EU Mitgliedsländern, wie z.B. der Schweiz, können manche dieser Anforderungen ggf. nicht
bestehen oder auch andere Anforderungen bestehen.
Rahmen / Gabel
Diese tragenden Bauteile des S-Pedelecs wurden so konstruiert, dass sie den höheren Belastungen auf Grund der
höheren Geschwindigkeiten im Vergleich zu einem Pedelec / Fahrrad jederzeit gewachsen sind.
Kennzeichenhalter
Dieser ist so konstruiert, dass er das Kennzeichen gemäß den Vorgaben (Sichtbarkeit, Winkel) aufnehmen kann.
Rückspiegel
Dieser ist Pflicht für Kraftfahrzeuge. Er ist typgeprüft nach ECE. Einen zugelassenen Spiegel erkennt man an der „E“-
Kennzeichnung.
Bremshebel
Die Bremshebel für zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen an ihrem Ende mit einem Kugelkopf versehen sein. Herkömmli
che Pedelec- / Fahrradbremshebel haben diesen nicht.
seitliche Strahler
Diese müssen orange und nicht-dreieckig sein und über eine Typzulassung nach ECE verfügen. Ihre Anbringungsstelle
unterliegt bestimmten Sichtbarkeits-Auflagen und darf nicht verändert werden. Einen zugelassenen Strahler erkennt
man an der „E“-Kennzeichnung.
Bremslicht
Das Bremslicht und die Kennzeichernbeleuchtung sind seit 2016 für neue Typgenhmigungen Pflicht.
Kennzeichenbeleuchtung
Die Kennzeichenbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung
Ein permanent aktiviertes Tagfahrlicht bzw. Dauerbeleuchtung ist für alle ab 2016 gebauten S-Pedelecs Pflicht.
Reifen
Die Reifen benötigen eine Zulassung nach ECE R75. Einen zugelassenen Reifen erkennt man an der „E“-Kennzeich
nung. Die möglichen Reifengrößen entnehmen Sie der Übereinstimmungsbescheinigung.
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