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Deutsch
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Die Akkus unterliegen der Gesetzgebung für Gefahrgut. Beim Transport durch dritte Parteien
(z.B. per Luftfracht oder Paketdienste) müssen spezielle Anforderungen bezüglich Verpackung
und Etikettierung beachtet werden. Für die Vorbereitung zum Versand wenden Sie sich an ei-
nen Experten für Gefahrgut. Der Kunde kann die Akkus ohne weitere Anforderungen auf der
Straße transportieren. Transportieren Sie keine beschädigten Akkus.
Kleben oder decken Sie die Kontakte ab und verpacken Sie den Akkupack in einer Weise, dass
er sich nicht in der Verpackung bewegen kann. Beachten Sie unbedingt alle lokalen und natio-
nalen Bestimmungen. Bei Fragen hinsichtlich des Transports der Akkus wenden Sie sich bitte
an einen autorisierten Fahrradhändler.
TRANSPORT
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