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Betriebsanleitung WMF 150 F
7.5 Pflichten des Eigentümers / Betreibers
Der Betreiber solcher Anlagen muss für die regelmäßige
Wartung durch WMF Servicetechniker, deren Beauftragte oder
andere autorisierte Personen und für die Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur Personen gestattet, die
das Wissen und die praktische Erfahrung mit dem Gerät haben,
insbesondere was Sicherheit und Hygiene betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber so aufzustellen, dass die
Pfl ege und Wartung ungehindert möglich ist.
In der Büro-/ Etagenversorgung oder ähnlichen
Selbstbedienungsanwendungen sollte nur Personal, das in die
Bedienung der Kaffeemaschine eingewiesen ist, die
Kaffeemaschine beaufsichtigen. Das geschulte Personal soll
die Einhaltung der Pfl egemaßnahmen sicherstellen und für
Anwendungsfragen zur Verfügung stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anla-
gen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand
sind (z.B. nach BGV A3) [Berufsgenossenschaft o.ä.].
Die Herstellervorgaben zu Wartungszyklen und Wartungshäu-
figkeit
(
►
Wartung) sind zu beachten.
Die Maschinenreinigung darf nur mit den von WMF
vorgesehenen WMF Spezial-Reinigungsmitteln für die
Kaffeemaschine (Tabletten) durchgeführt werden.
Die Maschinenentkalkung darf nur mit dem von WMF
vorgesehenen WMF Spezial-Entkalkungsmittel für die
Kaffeemaschine (fl üssig) durchgeführt werden.
WMF Spezial-Reinigungsmittel
Zubehör und Ersatzteile, Seite 35
WMF Spezial-Entkalkungsmittel
Zubehör und Ersatzteile, Seite 35
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