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8. Fehlersuche
Bei hier nicht aufgeführten Störungen wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
Störung
Mögliche Ursache
Behebung
Der Heizsit-
zaufleger zeigt
keine Funktion.
Der 12V-Stecker steckt
nicht in der 12V-Bord-
netztsteckdose.
Stecken Sie den 12V-Stecker
richtig in die 12V-Bordnetzt-
steckdose.
An der 12V-Bordnetz-
steckdose liegt keine
Spannung an.
In vielen Fahrzeugen muss die
Zündung eingeschaltet sein,
damit die 12V-Bordnetzsteck-
dose Spannung führt.
Die Zündung
ist eingeschal-
tet doch der
Heizsitzaufle-
ger funktioniert
nicht.
Die Fassung der
12V-Bordneststeckdose
ist verschmutzt. Der
Kontakt ist somit gestört
Reinigen Sie die 12V-Bord-
netzsteckdose ordnungsge-
mäß.
Die Sicherung des
12V-Steckers ist durch-
gebrannt.
Tauschen Sie die Sicherung
des 12V-Steckers aus, siehe
Kapitel „Wartung“.
Die Fahrzeug-Siche-
rung ist durchgebrannt
Tauschen Sie die Fahrzeug-Si-
cherung der 12V-Bordnetz-
steckodse. Beachten Sie dazu
das Handbuch zu Ihrem Fahr-
zeug.
9. Technische Daten
Material außen:
Polyester
Material innen:
Polyurethan-Schaumstoff und EVA
Temperatur:
max. 50°C
Leistung:
max. 24W
Netzspannung:
12V
Schutzklasse:
III
Modelbezeichnung: 16773 Carbon
Dieser Heizsitzaufleger wurde von der TÜV-TÜV Rheinland Group (TÜV
Kraftfahrt GmbH. Institut für Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge/
Fahrzeugteile, Am Grauen Stein, 51105 Köln) geprüft.
Seitenairbagtauglichkeit im Vergleich zur Serie geprüft. Siehe Verwendungs-
bereich (Typenliste) und technischer Bericht Nr. 83SG0170. Abzurufen unter
www.walsergroup.com/clix
10. Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung kann beim Hersteller angefor-
dert werden.
11. Entsorgung
11.1 Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und
Karton zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
11.2 Altgerät entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten
mit Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Heizaufleger einmal nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher
gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll,
z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines
Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht
verwendet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Deswegen sind Elektrogeräte mit obenstehendem Symbol gekennzeichnet.