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Evakuier- und Befüllanweisung REVO E
Sicherheitsbestimmungen
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und einen Arzt aufsuchen.
– Beim Umgang mit Kältemitteln müssen Schutzhandschuhe getragen
werden. Kältemittelflüssigkeit darf nicht mit der Haut in Kontakt kom-
men. Die Hände müssen vor Erfrierungen (austretendes R 134a ver-
dampft bei -26,5°C) und vor Auswaschung der Hautschutzschicht
(Kältemittel lösen Fette) geschützt werden! Bei Hautkontakt die
betroffenen Stellen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt auf-
suchen.
– Mögliche Erstickungsgefahr beim Austritt von Kältemitteln in die
Atmosphäre. Kältemittel sind schwerer als Luft. Bereits schon ab
ca.12 Vol.-% in der Luft fehlt der notwendige Sauerstoff zum Atmen.
Bewusstlosigkeit und verstärkte Herzkreislaufstörungen durch
Stress und Sauerstoffmangel sind die Folge. Dies ist eine tödliche
Gefahr!
– Beim Umgang mit Kältemitteln besteht Rauchverbot. Die Zigaret-
tenglut kann das Kältemittel zersetzen. Dabei entstehen giftige
Substanzen.
– Vor dem Schweißen und Löten an Kälteanlagen muss das Kältemit-
tel abgesaugt und die Reste durch Ausblasen mit Stickstoff entfernt
werden. Unter Hitzeeinwirkung entstehen Zersetzungsprodukte des
Kältemittels, die nicht nur gesundheitsschädigend sind, sondern
auch Korrosion verursachen können.
– Brandgefahr besteht auch bei nicht brennbaren Kältemitteln durch
die Entzündung von verschleppten Ölresten und Dämmmaterial so-
wie bei Ölnebel infolge starker Leckagen.
2.3.
Umgang mit Druckbehältern
– Behälter gegen Umfallen oder Wegrollen sichern
– Behälter nicht werfen. Beim Sturz können die Behälter so stark ver-
formt werden, dass sie aufreißen. Beim schlagartigen Verdampfen
und Austreten des Kältemittels werden erhebliche Kräfte frei.
Gleiches gilt für das Abbrechen von Flaschenventilen. Daher dürfen
die Flaschen nur mit aufgeschraubter Schutzkappe transportiert wer-
den.
– Kältemittelflaschen dürfen nicht in die Nähe von Heizkörpern gestellt
werden. Höhere Temperaturen bedeuten auch höhere Drücke, wo-
bei der für den Behälter zulässige Druck überschritten werden kann.
Die Druckbehälterverordnung legt daher fest, dass Behälter nicht
über 50 °C erwärmt werden dürfen.
– Kältemittelflaschen niemals mit einer offenen Flamme erwärmen.
Durch zu hohe Temperaturen kann das Material beschädigt werden
und Kältemittelzersetzung eintreten.
– Leere Behälter verschließen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu
verhindern.
– Kältemittelflaschen niemals überfüllen, da sich bei einer Temperatur-
erhöhung enorme Drücke aufbauen können.
2.4.
Technische Regeln Druckgase (TRG)
Die für die KFZ-Hersteller und Werkstätten betreffenden Richtlinien sind
in den
Technischen Regeln Druckgase (TRG)
aufgeführt. Personen, die
Wartungs- und Reparaturarbeiten an Klimaanlagen durchführen müs-
sen diese Regeln kennen und einhalten.
Warnung!
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
Warnung!
Gefährdung von Leben
und Gesundheit!
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