DuoControl CS
Sicherheit
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DE
50020-00980 ∙ 00 ∙ 08/2022
Flüssigkeit in Niederdruckteile eindringen, empfindliche Teile beschä-
digen und zu gefährlichem Gasaustritt führen� Gasflaschen aus denen
Gas aus der Flüssigphase entnommen wird (z�B� für Stapler), sind für
den Betrieb verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen�
Gasflaschen ausschließlich in aufrechter Position verwenden�
Keine Gasflaschen verwenden, die Gas aus der Flüssigphase
bereitstellen�
Gasflaschen, die nicht an die Gasanlage angeschlossen sind,
müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen
werden�
Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht
als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1�1�3�1 und
1�1�3�2� e)�
Die Verwendung von Gasflaschen, die zu mehr als 80 % gefüllt sind,
kann dazu führen, dass die Flüssigphase in Niederdruckteile eindringt,
empfindliche Teile beschädigt werden und gefährliches Gas austritt�
Gasflaschen zu nicht mehr als 80 % befüllen�
Flüssiggas ist schwerer als Luft� Im Falle einer Undichtigkeit kann in
Bodennähe ein zündfähiges Gasgemisch entstehen�
Sicherstellen, dass der Gaskasten über eine ausreichende Boden-
belüftung verfügt, damit das Gas jederzeit entweichen kann�
Bei Gasgeruch oder Undichtigkeiten an der Gasanlage:
Keine elektrischen Geräte oder andere Zündquellen einschalten�
Das Flaschenventil schließen�
Die Gasanlage unmittelbar von einer Fachkraft überprüfen bzw�
reparieren lassen�
Das Flaschenventil in der Zwischenzeit nicht mehr öffnen�