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Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die auf Mate-
rial- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Daneben bestehen die
gesetzlichen Ge währ leis tungsansprüche gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in den
Geräten,
bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremdstoffe
(z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb von
24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Ver-
käufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Hersteller wird solche
Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, das heißt nach seiner Wahl
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Ga-
rantie, beginnt die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder aus-
getauschten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskundendienstes
zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden Mangels – insbe-
sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt der
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Zubehör
Quickpower Polklemmen
Zum schnellen Verbinden
und Lösen von Batteriean-
schlüssen von Hand. Passend
für alle Anschlüsse nach DIN
und SAE
(Art.-Nr. C11000-02100).
Mover® FuseSet
Zwei Sicherungshalter
mit Sicherungen für die
Messleitung – 2 A – und die
Plus-Ladestromleitung – 30 A–
(Art.-Nr. C11000-07300).