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DE
17. Die Laufsicherung tirsafe™ T3 sollte jedem Benutzer
ganz persönlich zugewiesen werden, insbesondere
wenn es sich um angestellte Personen handelt.
18. Jede Spannvorrichtung (T) bzw. jede Führung (L),
die endgültig ausgemustert wird, muss vernichtet
oder dauerhaft unzugänglich gemacht werden, um
eine versehentliche Benutzung auszuschließen.
19. Jeder stopfor bzw. jedes Führungsseil, der bzw. das
endgültig ausgemustert wird, muss vernichtet oder
dauerhaft unzugänglich gemacht werden, um eine
versehentliche Benutzung auszuschließen.
20. Aus Sicherheitsgründen muss die Vorrichtung
bzw. Der Anschlagpunkt immer richtig platziert
und die Arbeit so durchgeführt werden, dass
die Absturzgefahr und die Absturzhöhe auf ein
Minimum reduziert werden.
21. Niemals die Laufsicherung tirsafe™ T3 benutzen,
wenn eines ihrer Elemente beschädigt ist oder die
Sicherheitsfunktion des Geräts beeinträchtigen
könnte. Bei der Installation dürfen die
Sicherheitsfunktionen nicht beeinträchtigt werden.
22. Der oder die Benutzer müssen beim Betrieb der
Ausrüstung in ausgezeichneter körperlicher und
psychischer Verfassung sein. Im Zweifelsfall einen
Arzt konsultieren. Die Laufsicherung tirsafe™ T3
darf nicht von schwangeren Frauen benutzt werden.
23. Die Ausrüstung darf niemals über ihre Grenzen
hinaus oder in Situationen benutzt werden,
für die sie nicht vorgesehen ist (siehe Kapitel
«Benutzungsbedingungen»).
24. Wenn die Laufsicherung tirsafe™ T3 in
ein anderssprachiges Land weiterverkauft
wird, muss der Händler zur Gewährleistung
der Benutzersicherheit unbedingt die
Gebrauchsanleitung und die Anleitungen für
Wartung, regelmäßige Prüfungen und Reparatur in
der Landessprache des Einsatzortes mitliefern.
25. Vor der Benutzung der Laufsicherung tirsafe™ T3
hat der zugewiesene Benutzer oder die für seine
Sicherheit verantwortliche Stelle die ausreichende
Tragfähigkeit des Anschlagpunkts der Führung (L)
in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
und Normen zu prüfen.
26. Während der Benutzung müssen die Einstell- und
Befestigungselemente unbedingt geprüft werden,
desgleichen muss sichergestellt werden, dass die
Ausrüstung nicht beschädigt werden kann: scharfe
Kanten, Reibung, Wärmequellen, usw.
27. Bei der Installation der Laufsicherung tirsafe™ T3
muss sich der Installateur sorgfältig absichern, um
jede Absturzgefahr auszuschließen.
28. Wenn die Laufsicherung für das Auffangen des
Absturzes des Bedieners vorgesehen ist, muss der
Bediener ein Auffangsystem nach Norm EN 363
benutzen. Dieses System muss eine Auffangkraft
von weniger als 6 kN garantieren. Wenn die
Laufsicherung ausschließlich zur Begrenzung
der Bewegung des Bedieners auf den Bereich
außerhalb der Gefahrenzonen eingesetzt wird, kann
sich der Bediener mit einem Verbindungsmittel ohne
Auffangsystem nach Norm EN 363 anschlagen. In
diesem Fall spricht man von einer Laufsicherung
„zur Zugangsbeschränkung“.
29. Da jedes Laufsicherungssystem einen Einzelfall
darstellt, muss vor jeder Installation einer
Laufsicherung tirsafe™ T3 eine spezielle technische
Studie hinsichtlich der Anordnung von einem
kompetenten Fachtechniker durchgeführt werden.
Diese Studie muss die Standortkonfiguration
berücksichtigen und insbesondere die Eignung und
mechanische Festigkeit der Struktur prüfen, an der
die Laufsicherung tirsafe™ T3 befestigt werden soll.
30. Die temporäre Laufsicherung darf nur als
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
benutzt werden, und nicht als Hebezeug.
ACHTUNG
Vor und während des Betriebs müssen Sie sich
überlegen, wie die eventuelle Rettung effizient und
sicher erfolgen kann.
SPECIAL TOEPASSINGEN
Für alle Sonderanwendungen wenden Sie sich
bitte an die Greifzug Hebezeugbau GmbH.
2. Definitionen und Piktogramme
2.1. Definitionen
„Sicherheitsbeauftragter“
: Person oder Abteilung, die
für die Verwaltung und Betriebssicherheit des in dieser
Anleitung beschriebenen Produkts verantwortlich ist.
„Installateur“
: Qualifizierte Person, die für die
Installation des Produktes zuständig ist.
„Sachkundiger“
: Qualifizierte Person, die für die in
dieser Anleitung beschriebenen und dem Benutzer
erlaubten Wartungsarbeiten zuständig ist, und die
sachkundig und mit dem Produkt vertraut ist.
„Benutzer“
: Person, die mit der Benutzung des
produkts beauftragt ist, für die es vorgesehen ist.
„PSA“
: Persönliche Schutzausrüstungen gegen
Absturz.
„Karabiner“
: Verbindungselement zur Verbindung von
Bestandteilen eines Auffangsystems. Entspricht der
Norm EN 362.
„Anker”
: Dauerhaft an einer (Trag-) Struktur
angebrachtes Element, an dem eine
Anschlageinrichtung oder eine persönliche
Schutzausrüstung (gegen Absturz) befestigt werden
kann. Bei der Laufsicherung tirsafe™ T3 sind die
Anker die Schnittstellenplatten für die Befestigung auf
Strukturen mit geringer Tragfähigkeit und Elemente wie
Schrauben oder Dübel für die Befestigung auf Beton-
oder Stahlstrukturen.
Содержание tirsafe T3
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