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2.2.4 Kettenmagazin
Kette auf der Lastseite ausfahren bis der Endschalter ausgelöst wird.
Freies Kettenende am Gehäuse montieren (siehe Kapitel 2.2.2).
Kettenmagazin montieren und Kette einlaufen lassen (siehe Abbildung 2-13).
WARNUNG !
Alle Kettenmagazine aus Stahlblech müssen mit einem Drahtseil min. ø 2 mm zusätzlich gesichert werden (siehe Abbildung 2-14).
Abbildung 2-13
Abbildung 2-14
3 Pflege und Wartung
Betriebsstörungen an den Elektrokettenzügen, die die Betriebssicherheit beeinträchti-gen, sind sofort zu beheben.
3.1 Allgemeine Richtlinien für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
ACHTUNG !
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Elektrokettenzug dürfen nur von qualifiziertem und entsprechend ausgebildetem
Fachpersonal ausge-führt werden.
ACHTUNG !
Führt der Betreiber in eigener Verantwortung Wartungsarbeiten an einem Elektrokettenzug durch, muss die Art der Wartungsarbeit
mit dem Datum der Durchführung im Prüfbuch vermerkt werden.
Veränderungen, An und Umbauten an den Elektrokettenzügen, die die Sicherheit be-einträchtigen könnten, müssen vorher vom Hersteller
genehmigt werden. Nicht vom Hersteller autorisierte bauliche Veränderungen an den Elektrokettenzügen schliessen im Schadenfalle eine Haftung
des Herstellers aus.
Materielle Gewährleistungsansprüche werden nur dann als zulässig anerkannt, wenn ausschliesslich Originalersatzteile vom Hersteller verwendet
werden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nicht von uns gelieferte Original-teile und Zubehör auch nicht von uns geprüft und
freigegeben sind.
Allgemeines:
Pflege und Wartungsarbeiten sind vorbeugende Massnahmen zum Erhalt der vollen Funktionsfähigkeit der Elektrokettenzüge. Nichteinhalten der
Pflege und Wartungs-intervalle können zu Gebrauchsminderungen und Beschädigung der Elektrokettenzüge führen.
Pflege und Wartungsarbeiten sind entsprechend der Betriebsanleitung nach Ablauf der festgelegten Zeitintervalle durchzuführen (Tabelle 3-1
und 3-2).
Bei der Durchführung der Pflege und Wartungsarbeiten sind die allgemeinen Unfall-verhütungsvorschriften, die besonderen Sicherheitshinweise
(Kapitel 0.3) sowie die Hinweise zum Gefahrenschutz (Kapitel 0.4) einzuhalten.
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