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DEUTSCH
VERSCHROTTUNG
UND
ENTSORGUNG
Richtlinie
2002/96/EG
über
Elektro
‐
und
elektronische
Altgeräte
(RAEE).
Gemäß
der
RICHTLINIE
2002/96/EU
weist
dieses
Zeichen
darauf
hin,
dass
da
Gerät
am
Ende
seiner
Lebensdauer
nicht
als
Hausmüll
entsorgt
werden
darf.
Das
Gerät
kann
den
entsprechenden
Entsorgungsstellen
für
elektrische
und
elektronische
Altgeräte
übergeben
oder
dem
Händler
beim
Kauf
eines
gleichwertigen
Produkts
zurückgegeben
werden.
Der
Anwender
ist
dafür
zuständig,
das
Gerät
den
Entsorgungsstellen
zu
übergeben.
Für
genauere
Informationen
bezüglich
der
Entsorgung
ist
der
örtliche
Abfallentsorgungsdienst
zu
kontaktieren.
Die
korrekte
Entsorgung
der
Altgeräte
trägt
zum
Umweltschutz
bei
und
verhindert
somit
negative
Auswirkungen
auf
die
Gesundheit.
Zuwiderhandlungen
können
gesetzlich
verfolgt
werden