GEFAHR! Das Anheben von Lasten, deren Gewicht die zulässige Tragfähigkeit
des Anschlagmittels überschreitet, ist untersagt!
NACH ABSCHLUSS DER ARBEITEN MIT DEM ANSCHLAGMITTEL:
Nach Abschluss der Arbeiten muss das Anschlagmittel auf eventuelle Beschädigungen,
die während der Nutzung entstehend konnten, überprüft werden. Die gesamte Länge
des Anschlagmittels muss auf Oberflächenbeschädigungen, wie Verletzungen, Abrieb,
Dellen und Risse, überprüft werden.
3.3.
Kriterien die Außerbetriebnahme des Anschlagmittels
Jedes Anschlagmittel, dass eine Beschädigung aufweist, seine Eigenschaften eingebüßt
hat, kein Zertifikat und keine Typenschild hat, ist nicht für den Gebrauch zugelassen.
Das Anschlagmittel muss in einem solchen Fall durchgeschnitten und entsorgt werden,
so dass es nicht mehr verwendet werden kann.
Die Verwendung von Anschlagmitteln mit Abnutzungsspuren ist untersagt!
In
folgenden Fällen dürfen keine Anschlagmittel verwendet werden:
•
fehlendes oder nicht lesbares Typenschild,
•
Verformung, Korrosion, Verfärbungen des Bandes,
•
Mängel der Oberfläche, wie durchgeschnittenes, durchgeriebenes,
angerissenes Material, durchgeriebene Nähte,
•
wenn der Kern der Rundschlinge freiliegt.
Die selbstständige Reparatur des Anschlagmittels ist verboten!
Falls die Anschlagmittel mit sauren oder basischen Lösungen Kontakt hatten, müssen
sie sofort außer Betrieb genommen und mit kaltem Wasser ausgespült werden, dann
müssen sie auf natürliche Weise getrocknet werden und anschließend müssen sie einer
sachkundigen Person zur Überprüfung übergeben werden. Harmlose Säure- und
Basenlösungen können durch Verdunstung eine konzentrierte Form erreichen, die die
Tragfähigkeiten des Anschlagmittels schwächt.
Содержание SBS-HG-10010
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