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Herstellergarantie
Als Hersteller dieses Gerätes
stabo Rauchwarnmelder Art.-Nr. 51116
gewähren wir, die Firma
stabo Elektronik GmbH,
Münchewiese 16, 31137 Hildesheim/Deutschland
eine selbstständige Garantie gegenüber dem Verbraucher auf alle bei uns gekauften Gegenstände
nach Maßgabe der nachfolgenden Garantiebedingungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass Ihre gesetzlichen Rechte auf Sachmangelbeseitigung hierdurch nicht eingeschränkt werden.
I.
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Die Garantie gilt ausschließlich auf dem Gebiet
der Europäischen Union.
II.
Während der Garantiezeit werden Geräte, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern
Defekte aufweisen, repariert, alternativ ersetzt. Die Wahl der Reparatur oder des Ersatzes obliegt
uns. Ausgetauschte Geräte oder Bauteile selbiger gehen in unser Eigentum über. Garantieleistungen
bewirken weder eine Verlängerung der Ursprungsgarantie; es wird auch keine neue Garantielaufzeit
in Gang gesetzt.
III.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Bekanntwerden unter Vorlage des Kaufbelegs
innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
IV.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, der
auch in Form eines missbräuchlichen Nutzens erfolgen kann
- Umwelteinflüsse, wie Überspannung, Feuchtigkeit, Hitze, Staub etc.,
- Nichtbeachtung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen,
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
- äußere Gewaltanwendung,
- eigenmächtige Eingriffe und eigenmächtige Reparaturversuche,
- Versand in nicht geeigneter Art und Weise, wie z. B. nicht geeignetem
Verpackungsmaterial
- Verbrauchsmaterialien (Akkupacks, Batterien)
Hildesheim, im Juni 2015
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