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ARANTIE
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer, der Sie
beraten wird, und legen diesem den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von
diesem erhalten haben.
Haben Sie das Gerät direkt bei der SAGEM SA gekauft, so gelten die
folgenden Bes-timmungen:
A)
Für das Gerät gilt zunächst einmal die 24 monatige gesetzliche
Sachmängelgewährleistung, deren genauer Inhalt und Umfang in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den mit Ihnen geschlossenen
Vertrag anzuwenden sind, näher geregelt ist. Nach Ablauf der gesetzlichen
Sachmängelgewährleistungsfrist, d.h. also in der Regel nach Ablauf von
sechs Monaten ab Lieferung, übernimmt die SAGEM SA bis zu maximal
einem Jahr ab Lieferung die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für die
Freiheit des Geräts von Fabrikationsfehlern. Während dieses zusätzlichen
Garantie-Zeitraumes wird das fehlerhafte Gerät kostenlos repariert. Der
Kunde hat das fehlerhafte Gerät jedoch auf seine Kosten an die ihm vom
Kundendienst der SAGEM SA (die Telefonnummer steht auf dem
Lieferschein) angegebene Adresse zurückzuschicken. Die Reparatur
erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkeiten des Kunden, es sei denn, daß
er mit diesem ein speziell Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist ist
die SAGEM SA bis zu maximal zwei Jahren ab Lieferung ausschließlich
verpflichtet, das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Bedingungen
kostenlos zu reparieren. Ansprüche aus der gesetzlichen
Sachmängel-gewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr.
Ausgeschlossen sind auch Schadensersatzansprüche aus sonstigem
Rechtsgrund, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den
vorhersehbaren Schaden.
B)
Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der
Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere Einwirkungen
(Blitzschlag, Brand, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art usw.),
auf einen von der SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau der
Geräte, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung),
Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete
Umweltbedingungen für die Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit
ungeeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die
Geräte und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Reparatur oder eine
Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer von der SAGEM SA
nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der Zubehörteile,
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