DEUTSCH
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1.
Vorbemerkungen
Diese Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Lieferumfangs.
Sie ist in Zugriffsnähe bereitzuhalten und bleibt auch bei Verkauf der Maschine bei der Maschine.
Lesen Sie die Bedienungsanleitung komplett bevor Sie die Maschine benutzen.
Änderungen durch technische Weiterentwicklung gegenüber den in dieser Bedienungsanleitung
genannten Daten und Abbildungen behalten wir uns vor.
Nachdrucke. Übersetzungen und Vervielfältigungen in jeglicher Form, auch auszugsweise,
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers.
Diese Bedienungsanleitung unterliegt keinem Änderungsdienst.
Den jeweiligen aktuellen Stand erfahren Sie bei:
ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH, Industriestraße 7, D-65779 Kelkheim
Hinweise des Herstellers für den Benutzer:
Die Bandsägemaschine BS 450 entspricht in Technik, Funktion, und Handhabung dem Stand der
Technik und den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß EG-Richtlinien.
Hinweise für den Betreiber:
Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung aller Sicherheitshinweise sowie den
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Maschine verantwortlich.
Sorgen Sie dafür, daß jeder Bediener in die Handhabung der Maschine eingewiesen ist, und die
Maschine gefahrlos bedienen kann.
Richtlinien, Gesetze, Normen:
Bei der Konzeption und beim Bau der Sägemaschine wurden Inhalte und Hinweise aus
folgenden Richtlinien und Regelwerke beachtet:
Niederspannungsrichtlinie
EMV-Richtlinie
DIN EN 292
BGV A3 Elektrische Betriebsmittel
ABV Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
2.
Garantieregelungen
Grundsätzlich gelten unsere – Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluß zur Verfügung. Gewährleistungs-
und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine;
Unsachgemäßes montieren, inbetriebnehmen, bedienen und warten der Maschine;
Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß
angebrachten Sicherheits- und Schutzvorrichtungen;
Nicht beachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung,
Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Rüsten der Maschine;
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine;
Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen;
Unsachgemäß durchgeführte Reparatur;
Fremdkörpereinwirkung und Höhere Gewalt.