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GEWERBLICHE GARANTIE UND KUNDENDIENSTE
GEWERBLICHE GARANTIE
Die vom Unternehmen FRANKE FRANCE SAS für die Produkte der Marke ROBLIN gewährte
gewerbliche Garantie gilt ausschließlich für Gewerbetreibende im Vertriebssektor. Sie kommt in
Kontinentalfrankreich, Korsika und den Französischen Überseegebieten (DOM-TOM) zur Anwendung.
Bei dieser gewerblichen Garantie handelt es sich um eine 2-jährige Produktgarantie (Arbeits- und
Fahrtkosten sind ausgenommen). Die Garantie beginnt ab Rechnungsdatum der an den Kunden
ausgestellten Rechnung zu laufen, vorbehaltlich dessen, dass diese innerhalb von 12 Monaten nach
dem Verkauf des Gerätes durch ROBLIN an den Kunden ausgestellt wurde.
Um die Zufriedenheit der Verbraucher mit den Serviceleistungen unseres Kundendienst gewährleisten
zu können, verpflichtet sich der Kunde, die Verbraucher über den von ROBLIN eingerichteten
Kundendienst zu informieren, damit dieser sich schnellstmöglich um die Anliegen der Verbraucher
kümmern kann. Der Kundendienst ist unter folgender Nummer erreichbar:
+33 (0)4 88 78 59 93
Der ROBLIN-Kundendienst benötigt im Rahmen der Bearbeitung folgende Informationen:
- Eine Beschreibung der aufgetretenen Panne
- Die Modellnummer des Produkts sowie seine Seriennummer
- Eine Kopie der Rechnung des Kunden sowie seine Kontaktdaten.
Diese Garantie gilt für alle technischen Probleme sowie Probleme beim Betrieb. Von der Garantie
ausgenommen sind:
- Pannen betreffend Zubehör oder Verbrauchsteile (Filter, Glühbirnen,...);
- Schäden, Pannen und Mängel, welche aufgrund einer externen Ursache aufgetreten sind;
- Schäden aufgrund von Korrosion, falschem Anschluss an das Stromnetz oder die Stromversorgung
- Schäden aufgrund der Nichteinhaltung der von ROBLIN zur Verfügung gestellten Anweisungen
(Installation, Anbringung,...);
- Pannen, welche aufgrund von Änderungen an der Struktur oder an den Merkmalen des Geräts der
Marke ROBLIN aufgetreten sind;
- Pannen und Schäden, welche infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung von
Ersatzteilen anstatt der von ROBLIN zur Verfügung gestellten Teile oder aufgrund von mangelhafter
Wartung aufgetreten sind;
- Pannen, welche durch eine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung verursacht wurden.
VERFÜGBARKEIT VON ERSATZTEILEN
In Anwendung von Artikel R 111-3 französisches Verbraucherschutzgesetz garantiert ROBLIN bei
allen nach dem 1. März 2015 in Verkehr gebrachten Produkten die Verfügbarkeit aller für den Betrieb
seiner Produkte unabdingbaren Ersatzteile für einen Zeitraum von
10 Jahren
ab dem Zeitpunkt
des Kaufs des Produkts durch den Kunden, wobei die Rechnung als Beleg fungiert; die Garantie gilt
vorbehaltlich dessen, dass die Rechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Verkauf des Gerätes
durch ROBLIN an den Kunden ausgestellt wurde.
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