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14. Entsorgung
a) Produkt
Elektronische Geräte sind Wertstoffe und gehören nicht in den Hausmüll. Entsorgen Sie das Produkt am
Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Entnehmen Sie die evtl. eingelegten Batterien aus der Fernbedienung und entsorgen Sie diese getrennt
vom Produkt.
b) Entsorgung von gebrauchten Batterien
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien
verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot
der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder überall
dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und
leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz.