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Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation
(einschließlich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.
• Stellen Sie das Gerät unter Berücksichtigung der obigen Sicherheitshinweise auf.
• Achten Sie hierbei unbedingt auf eine waagerechte Aufstellung.
9. Fernbedienungsbatterie
Batterien gehören nicht in Kinderhände.
Entfernen Sie die Batterie bei längerer Nichtbenutzung.
Lassen Sie Batterien nicht offen herumliegen, es besteht die Gefahr, dass diese von Kindern
oder Haustieren verschluckt werden. Suchen Sie im Falle eines Verschluckens sofort einen
Arzt auf.
Ausgelaufene oder beschädigte Batterien können bei Berührung mit der Haut Verätzungen ver-
ursachen. Benutzen Sie deshalb in diesem Fall geeignete Schutzhandschuhe.
Achten Sie darauf, dass die Batterie nicht kurzgeschlossen, zerlegt oder ins Feuer geworfen
wird. Sie darf außerdem nicht aufgeladen werden. Es besteht Explosionsgefahr.
• Wenn die Fernbedienung nicht mehr richtig funktioniert oder die Reichweite stark abnimmt, ist die Bat-
terie entladen und muss gegen eine neue Batterie gleichen Typs gewechselt werden.
• Drehen Sie die Schraube an der Rückseite der Fernbedienung heraus und öffnen Sie das Gehäuse.
• Entnehmen Sie die entladene Batterie und legen Sie eine neue 12 V-Rundzelle Typ 23A ein. Die korrekte
Polung ist in der Fernbedienung angegeben.
• Verschrauben Sie das Gehäuse der Fernbedienung wieder.