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SICHERHEITSHINWEISE
DE
Bei der Inbetriebnahme und Wartung
- Vor Arbeiten an der zentralen Saugeinheit den
Hauptschalter in die Stellung 0 bringen und
anschließend den Netzstecker aus der Steckdose
ziehen.
- Netzstecker nie am Netzkabel aus der Steckdose
ziehen.
- Der Stromkreis für die verwendete Schukosteck-
dose muss ausreichend abgesichert und die Schu-
kosteckdose geerdet sein. Hierzu einen Elektriker
beauftragen.
- Zentrale Saugeinheit nur an Wechselstrom
220/230 Volt anschließen.
- Zentrale Saugeinheit nicht am Netzkabel ziehen
oder tragen. Das Netzkabel nicht über scharfe
Kanten oder Ecken ziehen und vor Kontakt mit
heißen Flächen und chemischen Flüssigkeiten
schützen.
- Keine Veränderungen an den zentralen Saugein-
heiten vornehmen.
- Während der Installation die zentrale Saugeinheit
gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
- Lassen Sie Arbeiten an elektrischen Anlagen oder
Leitungsteilen nur von hierfür ausgebildeten und
autorisierten Personen durchführen.
Bei der Bedienung
- System nur für Zwecke einsetzen, die in dieser
Montageanleitung beschrieben sind.
- Nur für trockenes Sauggut einsetzen.
- Keine gesundheitsgefährdenden, ätzenden oder
lösungsmittelhaltigen Stoffe aufsaugen.
- Aceton, Säuren und Lösungsmittel können die
zentrale Saugeinheit und die Rohrleitungen an-
greifen.
-
Kein
Wasser
aufsaugen.
- Keinen Küchendunst aufsaugen.
Beachten Sie die allgemein gültigen Verlege-, Installa-
tions-, Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften
bei der Installation von Rohrleitungsanlagen sowie
die Hinweise dieser Montageanleitung. Anwen-
dungsbereiche, die in dieser Montageanleitung nicht
erfasst werden (Sonderanwendungen), erfordern die
Rücksprache mit unserer anwendungstechnischen
Abteilung. Für eine ausführliche Beratung wenden Sie
sich an Ihr REHAU Verkaufsbüro.
- Beachten Sie die Bestimmungen der Unfallver-
hütungsvorschriften, die VDE-Bestimmungen der
Berufsgenossenschaft und die gültige Bauordnung.
- Beachten Sie sehr sorgfältig die zutreffenden
Brandschutzvorschriften, insbesondere:
- Beim Durchdringen von Brandabschnitten.
- Bei Räumen, die der Versammlungsstätten-
Richtlinie
unterliegen.