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erlässlich sind. Bei Repara-
turen dürfen ausschließlich
Teile verwendet werden, die
den ursprünglichen Geräte-
daten entsprechen.
Gefahr durch Mikrowellen!
Durch eine unzureichend
dicht schließende Tür kann
Mikrowellenstrahlung austre-
ten. Die Mikrowelle darf in so
einem Fall nicht benutzt wer-
den.
■
Besonders auf die Sauber-
keit der Türdichtungen und
der Türdichtflächen mit al-
len angrenzenden Teilen
achten.
■
Gerät nicht in Betrieb neh-
men, wenn die Tür verzogen
oder beschädigt ist oder
das Sichtfenster, die Tür-
verriegelung, die Scharnie-
re oder die Türdichtungen
defekt sind oder die Tür aus
einem anderen Grund nicht
dicht schließt. Entsprechen-
de Reparaturen dürfen nur
von einer dafür ausgebilde-
ten Person vorgenommen
werden.
■
Es ist gefährlich für alle an-
deren, außer für eine da-
für ausgebildete Person,
irgendwelche Wartungs-
oder Reparaturarbeit aus-
zuführen, die die Entfer-
nung einer Abdeckung
erfordert, die den Schutz
gegen Strahlenbelastung
durch Mikrowellenenergie
sicherstellt.
■
Wenn die Tür oder die Tür-
dichtungen beschädigt
sind, darf das Kochgerät
nicht betrieben werden, be-
vor es von einer dafür aus-
gebildeten Person repariert
worden ist.
Explosionsgefahr!
Unsachgemäßer Umgang
mit der Mikrowelle kann zu
Beschädigung oder zu Explo-
sionen führen.
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Nie eine Mischung von
Wasser mit Öl oder Fett in
die Mikrowelle geben. Sie
kann sonst explodieren.