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PBSG 95 B1
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Montieren Sie entsprechend den neuen Schleif-
stein mit der abgeflachten Kante nach unten an
der Schleifsteinhalterung und setzen Sie den
Metallring wieder ein.
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Spannen Sie den Schleifstein wieder in einen
Schraubstock und ziehen Sie die Verschrau-
bung mit Hilfe eines 23 mm Maulschlüssels
wieder fest.
HINWEIS! LINKSGEWINDE ZUM SCHLIES-
SEN NACH LINKS DREHEN!
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Beachten Sie, dass die Feder im Gerät
gemäß Abb. D eingesetzt ist und setzen Sie den
Schleifstein in das Gerät ein. Drehen Sie den
Schleifstein, bis dieser wieder passgenau wie
in Abb. A platziert ist, andernfalls lässt sich die
Abdeckung Schleifstein nicht montieren.
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Setzen Sie die Abdeckung Schleifstein wie-
der auf und verschrauben Sie sie mit den drei
Schrauben .
Wartung und Reinigung
Das Bohrerschärfgerät ist abgesehen vom Wechsel
der Schleifsteine wartungsfrei.
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Reinigen Sie das Gerät regelmäßig, am besten
immer direkt nach Abschluss der Arbeit.
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Verwenden Sie zum Reinigen des Gehäuses ein
trockenes Tuch. Verwenden Sie niemals Benzin, Lö-
sungsmittel oder Reiniger, die Kunststoff angreifen.
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
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Öffnen Sie niemals die Geräte. Lassen Sie
Reparatur- oder Austauscharbeiten nur von
der Servicestelle oder einer Elektrofachkraft
durchführen.
Garantie
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie
ab Kaufdatum. Das Gerät wurde sorgfältig
produziert und vor Anlieferung gewissenhaft
geprüft. Bitte bewahren Sie den Kassenbon als
Nachweis für den Kauf auf. Bitte setzen Sie sich
im Garantiefall mit Ihrer Servicestelle telefonisch
in Verbindung. Nur so kann eine kostenlose
Einsendung Ihrer Ware gewährleistet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder
Fabrikationsfehler, nicht aber für Transportschä-
den, Verschleißteile oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus.
Das Produkt ist lediglich für den privaten und nicht
für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand-
lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht
von unserer autorisierten Service-Niederlassung
vorgenommen wurden, erlischt die Garantie. Ihre
gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden, spätestens aber zwei Tage nach
Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
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