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aufleuchtet, wird das Eingangssignal verzerrt. Drehen Sie in diesem Fall den Gain-Regler nach links, um
den Eingangspegel zu reduzieren.
Wenn Sie Equalizer-Einstellungen an diesem Kanal vornehmen wollen, stellen Sie die Regler wie gewünscht
ein und wiederholen Sie Schritt 5.
10. Drücken Sie erneut den PFL-Schalter, so dass dieser sich in der ungedrückten Position befindet.
11. Führen Sie die Schritte 1-6 für jeden Eingangskanal durch.
6.2 Routing
Jeder Eingangskanal lässt sich auf verschiedene Busse weiterleiten (routen). Wenn Sie z. B. die verschie-
denen Mikrofone eines Drumsets zu einer Gruppe zusammenfassen möchten, drücken Sie am jeweiligen
Eingangskanal den G1-2-Schalter. Das Gruppensignal können Sie dann über den Gruppenfader G1-2 ein-
stellen. Wenn Sie dort den G1-2 to L-R-Schalter drücken, können Sie das Gruppensignal auf den Main Mix-
Fader ausgeben.
Soll ein Eingangssignal direkt auf den Main Mix-Fader geroutet werden, drücken Sie den L-R-Schalter des
ensprechenden Kanals.
Monitorsignale lassen sich über den AUX1-Regler an die AUX1-Buchsen ausgeben. Drehen Sie an den
einzelnen AUX-Reglern der Kanäle, um den Signalanteil des jeweiligen Kanals im Monitormix ein zu stellen.
Drehen Sie am AUX SEND 1-Regler, um die Gesamtsignalstärke des Monitormix ein zu stellen.
Bitte achten Sie während des Betriebes darauf, dass die Lautsprecherboxen stets angenehm klingen.
Werden Verzerrungen hörbar, dann ist davon auszugehen, dass entweder der Verstärker oder die Laut-
sprecherbox überlastet ist. Dies kann schnell zu Schäden an dem Verstärker und/der an der Lautsprecher-
box führen.
Regeln Sie daher bei hörbaren Verzerrungen die Lautstärke entsprechend herunter, um Schäden zu
vermeiden. Durch Überlast zerstörte Boxen sind von der Garantie ausgeschlossen.
Kontrollieren Sie regelmäßig mit einem Schallpegelmesser, ob Sie den geforderten Grenzwert einhalten.
Wenn Sie die Anlage wieder abschalten wollen, schalten Sie zuerst die Endstufen und danach die Vorstufen
aus, damit kein Ausschaltknacksen an die Lautsprecher gelangt.
7. RECHTLICHE HINWEISE
Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden
führen können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Über-
schreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
TA Lärm:
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
DIN 15905-5:
Arbeitsstättenverordnung § 15
http://www.lfas.bayern.de/recht/arbstaettv/arbstaettv.htm
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3:
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2:
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene Gehörschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung
erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.
Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er zivilrechtlich für alle dadurch
entstehende Schäden haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.
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