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und zu sofortigen Gehörschäden führen. Solche extreme Belastungsspitzen müssen vermieden werden. Es
empfiehlt sich, geeignete Equalizern oder Compressor/Limiter vorzuschalten.
6. BEDIENUNG
Bitte achten Sie während des Betriebes darauf, dass die Lautsprecherboxen stets angenehm klingen.
Werden Verzerrungen hörbar, dann ist davon auszugehen, dass entweder der Verstärker oder die Laut-
sprecherbox überlastet ist. Dies kann schnell zu Schäden an dem Verstärker und/der an der Lautsprecher-
box führen.
Regeln Sie daher bei hörbaren Verzerrungen die Lautstärke entsprechend herunter, um Schäden zu
vermeiden. Durch Überlast zerstörte Boxen sind von der Garantie ausgeschlossen.
Kontrollieren Sie regelmäßig mit einem Schallpegelmesser, ob Sie den geforderten Grenzwert einhalten.
Wenn Sie die Anlage wieder abschalten wollen, schalten Sie zuerst die Endstufen und danach die Vorstufen
aus, damit kein Ausschaltknacksen an die Lautsprecher gelangt.
6.1 Systemtest
Schließen Sie das PA-System ans Netz an.
Über den Power-Schalter lässt sich das Gerät ein- bzw. ausschalten. Nach dem Einschalten leuchtet die
Power-LED.
6.2 Signalpegel einstellen
Sobald Audio-Signale anliegen, wird der eingestellte Signalpegel der Audio-Quelle über die Lautsprecher
wiedergegeben. Der Eingangssignalpegel lässt sich über den jeweiligen Regler einstellen.
6.3 Reverb-Effekt
Beim Reverb-Effekt wird dem Originalton der Mikrofonkanäle ein Reverb hinzugefügt. Der Effektanteil lässt
sich über den Reverb-Regler einstellen.
6.4 Zwei PA-Systeme miteinander verbinden
Um einen ausgewogeneren Sound zu erzeugen, wollen Sie vielleicht ein PA-System links und rechts
installieren.
Wenn Sie mehrere Signalquellen einsetzen, wählen Sie ein PA-System als Mastersystem und verbinden Sie
die Signalquellen mit den entsprechenden Eingängen.
Verbinden Sie die Line Out-Buchse des Mastersystems mit der MAIN In-Buchse des zweiten Systems.
7. REINIGUNG UND WARTUNG
Vor Wartungsarbeiten unbedingt allpolig vom Netz trennen!
LEBENSGEFAHR!
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Dabei muss unter anderem auf folgende Punkte besonders geachtet werden: