44. Betriebs- und Instandhaltungsanleitung
B01.26 - B02.40 - B02.10
San Maurizio C.se - 01/09/2021
www.omcr.it
Vor jedem Heben / Bewegen / Wenden prüfen, dass die Tragkraft der Tragwangen gemäß
dem Werkzeuggewicht ist. Die maximale Tragkraft, das Produktionslos, das Herstellerlogo, das
CE-Zeichen, die Art.-Nr. und das Material sind unauslöschlich auf Tragbolzen und Tragwange
markiert (siehe
Fig.7
).
ANMERKUNG:
es besteht keine Verbindung zwischen den Produktionslosen der Tragwangen
und der Tragbolzen.
WARNUNG
Fig.7
MAXIMALE TRAGKRAFT
HERSTELLER
CE-KENNZEICHNUNG
ARTIKELNUMMER
TRAGBOLZEN MARKIERUNG
PRODUKTIONSLOS
3.6.2 MARKIERUNG DER TRAGWANGEN “B01.26......-02“
Beim Heben und Bewegen muss die Tragkraft der Tragwangen mindestens gleich der Hälfte des Gesamtgewichts
des Werkzeugs sein (oberen Werkzeughälfte + untere Werkzeughälfte).
Beispiel: Gewicht Werkzeug 28.000 kg - Mindesttragkraft der Tragwange: 28.000 / 2 = 14.000 kg
Beim Wenden einer Werkzeughälfte muss die Tragkraft der Tragwange mindestens gleich der Hälfte des
Gewichts der Werkzeughälfte sein.
Beispiel: Gewicht Werkzeughälfte 16.000 kg - Mindesttragkraft der Tragwange: 16.000/2 = 8.000 kg
3.6.3 BEISPIEL VON PROPORTIONIERUNG DER TRAGWANGEN