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Die CPA-Schraube ist also nur so weit einzudrehen, dass der Geberkolben nicht betätigt
wird. Beachten Sie bei der Einstellung der CPA-Schraube stets, dass diese auch bei Errei-
chen des Endanschlags (markiert in Abb. 3) den Geberkolben nicht betätigen darf.
Abb. 2
Abb. 3
Eindrehen der EPA-Schraube (Abb. 2) zur Reduzierung des Leerwegs
Im Anschluss ist die EPA-Schraube zu justieren (Abb. 2). Je weiter diese herausgedreht
wird, desto näher befindet sich der Bremshebel am Anschlag (Abb. 3). Je weiter diese hin
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eingedreht wird, desto weiter entfernt sich der Bremshebel von dem in Abbildung 3 mar-
kierten Anschlag. Sodann ist mittels Justierung der EPA-Schraube der Leerweg zu redu-
zieren, also der Abstand/Betätigungsweg/Schwenkwinkel zwischen der Ausgangsposition
des unbestätigten Bremshebels und der Druckpunkt-Position des betätigten Bremshe-
bels. Die EPA-Schraube darf unter keinen Umständen so weit eingedreht werden, dass die
CPA-Schraube den Geberkolben bereits in der Ausgangsposition des Bremshebels betä-
tigt. Wird die EPA-Schraube über diesen Punkt hinaus weiter eingedreht, kann die Bohrung
zum Ausgleichsbehälter dauerhaft verschlossen werden und unter Umständen die Bremse
plötzlich blockieren, der Fahrer also schwer stürzen.
WICHTIG: Es kann nur ausgeschlossen werden, dass die Bremse blockiert, wenn ein aus-
reichender Leerweg vorhanden ist und / oder der Bremshebel nicht dauerhaft angezogen
wird.