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7. Garantie
Narvi Black-Saunaöfen haben eine dem Verbraucher-
schutzgesetz entsprechende zweijährige Garantie. Die
Garantie umfasst die gewöhnliche Nutzung für den Fa-
milienbedarf, wenn die Benutzung, Installation und War-
tung des Saunaofens den Anleitungen entsprechen.
Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe der Ware an den
Endbenutzer. Der Lieferant des Produkts haftet weder auf
Grundlage der Garantie noch auf sonstige Weise für Fehler,
die nach Ablauf von zwei (2) Jahren ab der Übergabe des
Produkts an den Auftraggeber ersichtlich werden.
Der Lieferant kann auf eigene Wahl die defekte Ware repa-
rieren oder an deren Stelle neue Ware liefern. Die Garantie
umfasst keine eventuellen entstehenden Fracht-, Verlade-
und Installationskosten oder sonstige gleichartige Ausga-
ben. Als Garantiebescheinigung gilt der Beleg der Firma, die
das Produkt verkaufte.
Der Auftraggeber muss die Ware sofort nach deren Über-
gabe überprüfen. Der Auftraggeber muss dem Lieferanten
die Reklamation schriftlich innerhalb von zwei (2) Wochen
vorlegen, nachdem er den Fehler entdeckte oder hätte ent-
decken müssen.
Die Konstruktion des Produkts darf nicht geändert werden
und am Produkt dürfen nur die vom Hersteller erlaubten
Anbauteile benutzt werden. Das Ignorieren der angeführten
Anleitungen oder Brandschutzvorschriften kann Brandge-
fahr verursachen oder den Saunaofen beschädigen. Nähere
Auskünfte über Brandschutzvorschriften erhalten Sie zum
Beispiel von der Rettungsbehörde Ihrer Region.
Das Produkt muss sorgsam behandelt werden. Als falsche
Benutzung des Produkts gilt beispielsweise die falsche Re-
gulierung des Zugs, eine zu große Menge an verbrannten
Holzscheiten, eine zu lange Heizzeit, ein falsches Setzen
von Steinen (zu viel oder zu dicht) oder die Verwendung von
salzigem Wasser (z.B. Meereswasser). Die Garantie umfasst
keine Beschädigungen infolge der falschen Benutzung.
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