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3.ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
ACHTUNG! Alle Anleitungen lesen.
Eventuelle Fehler bei der Beachtung folgender Anleitung können folgende Auswirkungen
haben: Personen- oder Sachschäden, auch schwerwiegender Natur.
DIESE ANLEITUNGEN SORGFÄLTIG AUFBEWAHREN.
3.1 ARBEITSBEREICH
Vor der Bewilligung der Öffnungssteuerung der Parabolantenne sicherstellen,
dass sich keine Hindernisse im Arbeitsbereich der Antenne befinden (Zweige, hervorste-
hende Balkone, usw.):
GEFAHR DER BESCHÄDIGUNG DER PARABOLANTENNE UND DES WOHNMOBILS!
3.2 SICHERHEIT UND STROMVERSORGUNG
Das Gerät ausschließlich mit von der Servicebatterie stammender 12-Volt-Spannung ver-
sorgen, die über Kabel mit einem Schnitt von mindestens 2,5 mm zugeführt wird.
Sollten anstelle der Batterie 12-Volt-Netzteile verwendet werden, muss sichergestellt wer-
den, dass diese stabilisiert und in der Lage sind, kontinuierlich 3 Ampere und über kurze
Zeiträume 10 Ampere zu liefern.
Von der Verwendung qualitativ minderwertiger und nicht stabilisierter Batterieladegeräte
ist in jedem Fall abzuraten.
3.3 PERSONENSICHERHEIT
Vor dem Einschalten der Stromversorgung sicherstellen, dass sich niemand auf dem Dach
des Fahrzeugs befindet. Die Person könnte von der sich drehenden Antenne getroffen
werden.
GEFAHR ERNSTHAFTER VERLETZUNG!
3.4 SICHERHEIT WÄHREND DER MONTAGETÄTIGKEITEN
Für Montagetätigkeiten, die eine Sturzgefahr bergen, müssen angemessene Maßnahmen
getroffen werden. Hierzu zählt beispielsweise die Verwendung einer Arbeitsbrücke wäh-
rend auf dem Dach des Wohnmobils auszuführender Tätigkeiten.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Tragkraft des Fahrzeugdachs zur
Ausführung der Montagetätigkeiten geeignet ist.
Während der Montage müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Gerät darf nicht an das Stromnetz angeschlossen sein
• Die mit der Montage beauftragte Person darf nicht unter Schwindel leiden
• Die beauftragte Person muss rutschfeste Sicherheitsschuhe tragen
• Während der Montage darf sich niemand unterhalb der Antenne aufhalten
• Die Steigmittel müssen rutschfest und trocken sein
• Die Brücke oder Treppe muss ausreichend stabil und robust sein.
3.5 BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH DER INVERKEHRBRINGUNG
Bei einer Antennenhöhe von über 2 Metern und nicht über das Fahrzeug hinausragender
Antenne ist keine Eintragung im Fahrzeugschein erforderlich.
In der Höhe darf die Antenne die 4-Meter-Grenze jedoch nicht überschreiten (Antenne plus
Fahrzeug).
4. VERWENDUNG
4.1 VERWENDUNGSZWECK
Die Satellitenantenne wurde zum Empfang von digitalen Fernseh- und Radiosignalen
über Satellit von geparkten Fahrzeugen entwickelt.
Die Empfangseinheit gewährleistet den Empfang von Fernseh- und Radiosignalen über
Satellit im Frequenzbereich von 10,7 GHz bis 12,75 GHz.
Jede hiervon abweichende Benutzung führt zum Verlust des Garantieanspruchs.
ACHTUNG! In folgenden Fällen wird keine Haftung übernommen:
• fehlerhafte oder mit dem vorgesehenen Verwendungszweck nicht konforme
Verwendung
• nicht von autorisierten Kundendienstzentren ausgeführte Reparaturen
• Entfernung von Gerätekomponenten
• Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen und -Zubehör
• Nichtbeachtung der in dieser Anleitung enthaltenen Vorgaben
IN DIESEN FÄLLEN VERFÄLLT DER GARANTIEANSPRUCH!