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6. Aufstellung/Montage
Die Installation des Gerätes darf nur durch eine Fachkraft erfolgen, die mit den Gefahren und
den einschlägigen Vorschriften hierfür vertraut ist. Die Wartung, Bedienung und Inbetriebnah-
me dieses Produktes darf nur durch Personen ausgeführt werden, die entsprechend qualifiziert
sind.
Achten Sie bei der Auswahl des Aufstell- bzw. Montageortes Ihres Gerätes darauf, dass
Erschütterungen, Vibrationen, Staub, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit vermieden werden müssen.
Außerdem dürfen sich keine starken Transformatoren oder Motoren in der Nähe des Gerätes
befinden.
Beachten Sie bei der Aufstellung/Montage, dass das Netzanschlusskabel und die
Fernbedienungsleitung nicht gequetscht oder durch scharfe Kanten beschädigt werden.
Betreiben Sie das Gerät nicht auf brennbaren Oberflächen oder in der Nähe von brennbaren
Gegenständen. Halten Sie immer einen Abstand von mindestens 3m zu brennbaren Gegen-
ständen ein.
Achten Sie darauf, dass die Nebelaustrittsöffnung nicht auf Personen, Tiere oder offene
Flammen gerichtet wird. Der austretende, heiße Dampf kann zu Verbrennungen führen (Sicher-
heitsabstand von 1m einhalten).
Achten Sie auf eine ausreichende Belüftung des Gerätes, halten Sie einen Bereich von 0,5m
rund um das Gerät frei und decken Sie die Ventilationsöffnungen niemals ab.
Stellen Sie das Gerät niemals auf einen instabilen Untergrund. Durch ein Herabfallen könnten
Personen verletzt werden.
Die Betriebslage des Gerätes ist horizontal bzw. vertikal. Bei vertikaler Aufstellung bzw. bei
Wandmontage darf der Nebelfluidtank nur zur Hälfte gefüllt werden, damit er beim Befüllen und
während des Betriebs nicht auslaufen kann.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereiches von Personen aufgestellt/montiert werden.
Wenn die Nebelmaschine an einem erhöhten Ort betrieben wird, darf der Bereich unterhalb der
Nebelmaschine nicht betreten werden (Rutsch- und Verletzungsgefahr durch heiße Nebel-
flüssigkeit und ihre Rückstände).
Während Montage- und Servicearbeiten muss der Bereich unterhalb des Aufstellortes abge-
sperrt sein.
Die Aufstell-/Montagefläche bzw. –vorrichtung muss dermaßen belastbar sein, dass sie minde-
stens eine Stunde lang die 10-fache Nutzlast ohne dauernde schädliche Deformierung aushal-
ten kann.
Das Gerät muss bei erhöhter Aufstellung/Montage außerdem unbedingt durch eine zweite, von
der eigentlichen Montagevorrichtung unabhängige Sicherheitsaufhängung gesichert werden.
Bei fehlerhafter Hauptaufhängung darf kein Teil der Installation herabfallen können.
Bei der Aufstellung/Montage sind alle gesetzlichen Vorschriften, die im jeweiligen Land gelten
genau zu beachten.