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Germany
EMISSIONSKONTROLLINFORMATIONEN
TREIBSTOFFINFORMATION
Dieser Motor ist ausschließlich zum Betrieb mit unverbleitem Normalbenzin zugelassen. Das
Benzin sollte mindestens eine Klopffestigkeit von 87 Oktan haben. Die Oktanzahl ist in
Deutschland in der Regel an den Zapfsäulen angegeben.
EMISSIONSKONTROLLINFORMATION
Kawasaki hat, um die Umwelt zu schützen, in der wir alle leben, ein Abgas-
Emissionsschutzsystem installier t, das den entsprechenden Bestimmungen der
Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (EPA – Environmental Protection
Agency) sowie des kalifornischen Luftreinhaltungskomitees (California Air Resources Board)
gerecht wird. Sofern Sie Ihr Gebläse im amerikanischen Bundesland Kalifornien gekauft haben,
wird dem Motor eine Mindesthaltbarkeitsdauer von 300 Stunden attestiert.
ABGAS-EMISSIONSKONTROLLSYSTEM (EM)
Das System reduziert die Schadstoffmenge, die von den Motorabgasen an die Atmosphäre
abgegeben werden. Das Treibstoff-, Zünd- und Abgassystem dieses Motors ist sorgfältig
daraufhin entworfen und konstruier t worden, dass ein effizienter Motor mit geringen
Abgasschadstoffwerten zustande kommt. Sofern Sie Ihr Gerät (Gebläse, Rasentrimmer,
Heckenschere) im amerikanischen Bundesland Kalifornien gekauft haben, ist im Abgassystem
des Motors ein Katalysator enthalten.
WARTUNG UND GARANTIE
Um sicherzustellen, dass Ihr Motor auch weiterhin niedrige Emissionswerte einhält, ist
ordnungsgemäße Wartung unerlässlich. In dieser Bedienungsanleitung finden Sie die
entsprechenden Wartungsempfehlungen für Ihren Motor. Die in der Wartungsübersicht auf Seite
15 aufgeführten Positionen sind unbedingt erforderlich, um den entsprechenden Regelungen
weiterhin gerecht zu bleiben.
Es obliegt Ihnen als Besitzer dieses Gerätes (Gebläse, Rasentrimmer, Heckenschere) dafür zu
sorgen, dass die empfohlenen Wartungstätigkeiten entsprechend den Instruktionen in dieser
Bedienungsanleitung auf Ihre Kosten ausgeführt werden.
Um die eingeschränkte Gewährleistung für das Emissionskontrollsystem in Anspruch zu nehmen,
müssen Sie Ihr Gerät (Gebläse, Rasentrimmer, Heckenschere) bei einem lizenzierten Händler für
Maruyama- Geräte (Gebläse, Rasentrimmer, Heckenscheren) zwecks Abwicklung unter
Gewährleistung abgeben. Lesen Sie sich die Garantievereinbarung gründlich durch und sorgen Sie
dafür, dass diese gültig bleibt, indem Sie sich an alle Ihre Obliegenheiten halten
MANIPULATION DES EMISSIONSSCHUTZSYSTEMS VERBOTEN
1) Außer zu Wartungs-, Reparatur- und Austauschzwecken ist es nicht gestattet, Komponenten
bzw. Teile des Motors, die der Emissionskontrolle dienen, zu entfernen bzw. zu deaktivieren.
2) Andernfalls darf der Motor anschließend nicht mehr betrieben werden.