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Allgemeine Maßnahmen
-
Der Bediener MUSS dieses Anleitungshandbuch durchlesen, um einen
sicheren Betrieb zu gewährleisten (auch wenn bereits Erfahrungen im
Umgang mit Stichsägen vorhanden sind).
Wichtig ist, dass Sie mit dem
Betrieb dieser speziellen Stichsäge vertraut sind. Unzureichend informierte
Benutzer gefährden sich selbst und andere aufgrund eines unsachgemäßen
Umgangs.
- Lassen Sie ausschließlich Personen mit Erfahrungen im Umgang mit Stichsägen
mit diesem Gerät arbeiten. Wenn Sie anderen Personen den Trennschleifer
verwenden lassen, müssen Sie auch dieses Anleitungshandbuch zur Verfügung
stellen.
- Neulinge sollten einen Spezialisten bitten, sie in den Umgang mit
benzinbetriebenen Stichsägen einzuweisen.
- Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Bedienung des Trennschleifers
untersagt. Jugendliche über 16 Jahre dürfen den Trennschleifer ausschließlich
zu Ausbildungszwecken und unter Aufsicht eines zugelassenen Ausbilders
bedienen.
- Das Arbeiten mit dem Trennschleifer erfordert hohe Konzentration.
- Betreiben Sie den Trennschleifer nur, wenn Sie in guter physischer Verfassung
sind. Falls Sie müde sind, lässt Ihre Aufmerksamkeit nach. Seien Sie am Ende
eines Arbeitstages besonders aufmerksam. Führen Sie alle Arbeiten ruhig und
mit Vorsicht aus. Die Bedienperson ist gegenüber Dritten haftbar.
- Arbeiten Sie niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten
oder anderer Substanzen, die Ihr Sehvermögen, Ihre Geschicklichkeit oder
Urteilskraft beeinträchtigen, mit diesem Gerät.
- In unmittelbarer Nähe muss ein Feuerlöscher verfügbar sein.
- Asbest und andere Materialien, die Gifte freisetzen können, dürfen nur mit
den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und nach Benachrichtigung
der zuständigen Behörden und unter deren Aufsicht oder einer von ihnen
ermächtigten Person geschnitten werden.
Schutzausrüstung
-
Um Verletzungen von Gehör, Augen, Händen und Füßen zu vermeiden,
aber auch um Ihre Hörleistung während des Betriebs zu schützen,
müssen Sie während der Bedienung des Trennschleifers die folgenden
Schutzausrüstungen tragen.
- Es ist geeignete Arbeitskleidung zu tragen, die am Körper anliegt, jedoch die
Bewegungsfreiheit nicht einschränkt. Kleidung, in der sich Materialkörner
ansammeln können (Hosen mit Muffen, Jacken und Hoden mit weit offenen
Taschen usw.), dürfen nicht getragen werden, vor allem nicht beim Schneiden
von Metall.
- Tragen Sie keinen Schmuck und keine Kleidung, die sich verfangen können oder
die von der Bedienung des Trennschleifers ablenken.
- Sie müssen stets bei der Arbeit mit dem Trennschleifer einen Schutzhelm tragen.
Der
Schutzhelm
(A) muss regelmäßig auf Beschädigungen überprüft und
spätestens nach 5 Jahren ausgetauscht werden. Verwenden Sie ausschließlich
zugelassene Schutzhelme.
- Das
Visier
(B) des Helms schützt das Gesicht vor Staub und Materialkörnern.
Um Verletzungen der Augen und des Gesichts zu verhindern, tragen Sie stets
eine
Schutzbrille
(C) oder ein Visier, wenn Sie den Trennschleifer verwenden.
- Um Schädigungen des Gehörs zu verhindern, ist das Tragen eines geeigneten
persönlichen
Gehörschutzes
(Kapselgehörschutz (D), Gehörschutzstöpsel usw.)
vorgeschrieben. Oktavbandanalyse auf Anfrage.
- Tragen Sie beim Trockenzerspanen von stauberzeugenden Materialien, wie
Steine oder Beton, stets einen zugelassenen
Atemschutz
(E).
-
Arbeitshandschuhe
(F) aus festem Leder sind Teil der Grundausstattung des
Trennschleifers und müssen stets bei Arbeiten mit dem Trennschleifer getragen
werden.
ARBEITSSCHUTZ
E
F
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