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Bestimmungsgemäße Verwendung
Generell dürfen keine brennbaren
oder explosiven Lösungsmittel, Flüs-
sigkeiten wie Benzin, Öl, Alkohol,
Verdünnung bzw. Gut, das heißer ist
als 60 °C, aufgesaugt werden. Es
besteht sonst Explosions- und
Brandgefahr!
Das Gerät erfüllt die Staubklasse "M" (max. Durch-
lassgrad <0,1%) gemäß DIN EN 60335-2-69
Anhang AA und ist damit geeignet zum Absaugen
von Holzstaub und Spänen.
Die Eignung bezieht sich auf das Absaugen von tro-
ckenem Holzstaub und trockenen Holzspänen mit
einer Holzfeuchte < 30 %.
Der Entstauber ist geeignet zum Erfassen, Fördern
und Abscheiden von Holzstaub und -spänen an ein-
zelnen Staubquellen.
Das bedeutet, dass der Entstauber nur mit einer ein-
zigen Staubquelle verbunden werden darf. Soll nach
dem Absaugen einer Staubquelle anschließend eine
andere Staubquelle abgesaugt werden, muss der
Absaugschlauch umgesteckt werden.
Bei Kombinationsgeräten / Entstaubern, die auch als
Industriestaubsauger eingesetzt werden können,
gilt: "Der Entstauber darf auch zum Aufsaugen und
Abscheiden von abgelagerten Holzspänen einge-
setzt werden, wenn am Betriebsartenwahlschalter
der Industriesauger-Betrieb (I) eingestellt ist."
Mit dem Entstauber können Holzspäne und Holz-
staub von Holzbearbeitungsgeräten / -maschinen
abgesaugt werden, deren Absaugstutzen einen
Durchmesser von 35 mm haben.
Das Absauggerät S 50 M / S 25 M ist besonders
zum Absaugen von Elektrowerkzeugen geeignet.
Weitere Einsatzmöglichkeiten sind am Bau, wo
große Mengen feuchter und trockener Feinstaub
anfallen, in der Kfz-Innenreinigung und überall dort,
wo Feuchtes und Trockenes beseitigt werden soll,
Wischwasser aufzusaugen ist, verstopfte Wasserbe-
cken und Abflüsse zu entleeren sind, "Überschwem-
mungen" in Bad, Küche oder Keller zu beheben sind
oder die Regenpfütze vor der Haustüre stört.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht, das
Risiko trägt allein der Benutzer.
Ebenso ist dieses Gerät nicht geeignet für den
Betrieb im Freien bei Regen oder in explosionsge-
fährdeten Räumen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der von MAFELL vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbe-
dingungen und die Befolgung der in der Betriebsan-
leitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Das Absauggerät S 50 M / S 25 M darf nur von Per-
sonen genutzt, gerüstet und gewartet werden, die
mit dem Gerät vertraut und über die Gefahren unter-
richtet sind. Instandsetzungsarbeiten müssen durch
die MAFELL-Vertragshändler bzw. MAFELL-Kun-
dendienststellen durchgeführt werden.
Die im jeweiligen Verwenderland geltenden Sicher-
heitsbestimmungen sowie sonstige allgemein aner-
kannte sicherheitstechnische und arbeitsmedizini-
sche Regeln sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät schlie-
ßen eine Haftung des Herstellers für daraus resultie-
rende Schäden aus.
Hinweise für den Betreiber
Vor dem Gebrauch müssen dem Anwender Informa-
tionen, über den Gebrauch des Gerätes und über
die Substanzen, für die es genutzt werden soll, ein-
schließlich des sicheren Verfahrens zur Beseitigung
des aufgenommenen Materials zur Verfügung
gestellt werden.
Zur Wartung durch den Benutzer muss das Gerät
auseinander genommen, gereinigt und gewartet
werden, soweit es durchführbar ist, ohne dabei eine
Gefahr für das Wartungspersonal und andere Perso-
nen hervorzurufen. Geeignete Vorsichtsmaßnahmen
beinhalten Reinigung vor dem Auseinandernehmen,
Vorsorge treffen für örtliche gefilterte Zwangsentlüf-
tung, wo das Gerät auseinander genommen wird,
Reinigungdes Wartungsbereichs und geeignete per-
sönliche Schutzausrüstung.
Bei Maschinen der Klasse
M
sollte das Äußere der
Maschine durch Staubabsaugverfahren gereinigt
und sauber abgewischt werden oder mit Abdichtmit-
teln behandelt werden, bevor sie aus dem gefährli-
chen Gebiet genommen werden.
Alle Maschinenteile müssen als verunreinigt ange-
sehen werden, wenn sie aus dem gefährlichen
Gebiet genommen werdenm und geeignete Hand-
lungen müssen vorgenommen werden, um eine
Staubverteilung zu vermeiden. Bei der Durchführung
von Wartungs- oder Reparaturarbeiten müssen alle
verunreinigten Gegenstände, die nicht zufriedenstel-
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