SLOWAKEI
Haftungsbeschränkung:
Der
letzte
Absatz
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
Einschränkungen
gelten
nur
insoweit,
als
sie
nicht
durch
§§
373-386
des
slowakischen
Handelsrechts
verboten
sind.
SÜDAFRIKA,
NAMIBIA,
BOTSWANA,
LESOTHO
UND
SWASILAND
Haftungsbeschränkung:
Dieser
Abschnitt
wird
wie
folgt
ergänzt:
Die
IBM
haftet
insgesamt
nur
für
tatsächliche
Schäden,
die
aus
der
Nichterfül-
lung
des
Vertrages
durch
die
IBM
im
Zusammenhang
mit
diesen
Gewährleis-
tungsbedingungen
entstanden
sind,
höchstens
bis
zu
dem
Betrag,
den
Sie
für
die
betroffene
Maschine
bezahlt
haben.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbeschränkung:
Die
Bedingungen
in
diesem
Abschnitt
werden
durch
den
folgenden
Text
vollständig
ersetzt:
Im
Sinne
dieses
Abschnitts
bedeutet
″
Verschulden
″
jede
Handlung,
Erklärung,
Unterlassung
oder
jedes
Versäumnis
vonseiten
der
IBM
im
Zusammenhang
mit
oder
in
Bezug
auf
den
Inhalt
dieser
Gewährleistung,
für
die
IBM
Ihnen
gegen-
über
rechtlich
haftbar
ist,
entweder
durch
Ansprüche
aus
dem
Vertrag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen.
Mehrfaches
Verschulden,
das
im
Wesentlichen
die
gleichen
Verluste
oder
Schäden
verursacht,
wird
als
einmaliges
Verschulden
betrachtet.
Soweit
Sie
aus
Verschulden
der
IBM
zu
Schaden
gekommen
sind,
haben
Sie
Anspruch
auf
Entschädigung
vonseiten
der
IBM.
Dieser
Abschnitt
regelt
insgesamt
den
Haftungsumfang
der
IBM
Ihnen
gegenü-
ber.
1.
IBM
haftet
unbegrenzt
für:
a.
Tod
oder
Personenschäden,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
der
IBM
verursacht
wurden;
und
b.
Verletzung
ihrer
Verpflichtungen
aus
Ziffer
12
des
″
Sales
of
Goods
Act
1979
″
oder
aus
Ziffer
2
des
″
Supply
of
Goods
and
Services
Act
1982
″
oder
gesetzlicher
Änderung
bzw.
Neuverordnung
dieser
Ziffern.
2.
IBM
haftet
unbegrenzt,
unter
Ausschluss
der
folgenden
Fälle,
in
denen
IBM
nicht
haftbar
ist,
für
materielle
Schäden
an
beweglichen
Sachen
nur,
soweit
die
Schäden
fahrlässig
von
der
IBM
verursacht
wurden.
3.
Mit
Ausnahme
der
Regelungen
oben
unter
Ziffer
1
und
2
haftet
die
IBM
insgesamt
für
tatsächliche
Schäden
pro
Verschulden
höchstens
bis
zu
einem
Betrag
von
1)
75.000
Pfund
Sterling
oder
2)
125
%
des
gesamten
für
die
betreffende
Maschine
zu
zahlenden
Kaufpreises
bzw.
die
zu
zahlenden
Gebühren.
Diese
Einschränkungen
gelten
auch
für
die
Unterlieferanten
und
Reseller
der
IBM.
Dies
ist
der
maximale
Betrag,
für
den
IBM,
die
Unterlieferanten
und
Res-
eller
insgesamt
haftbar
gemacht
werden
können.
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Kurzübersicht
Содержание ThinkCentre M50
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Страница 402: ...362 Naslagboek ...
Страница 439: ......
Страница 440: ... Part number 19R1298 Printed in the United States 1P P N 19R1298 ...